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Alle Ämter im Präsidium und Gesamtvorstand des BJV werden laut Satzung beim Verbandstag für 2 Jahre gewählt. Da der für den 09.05.2020 geplante Verbandstag abgesetzt werden musste, würde die Amtszeit der Vorstandsmitglieder nach diesen 2 Jahren enden. Daher gibt es in dem vom Bundesrat am 27. März diesen Jahres beschlossenen “Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie“ eine diesbezügliche,
bis 31.12.2021 zeitlich beschränkte Regelung, dass Vorstandmitglieder eines Vereins auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers oder ihrer Wiederwahl im Amt bleiben.
Der Prüfungsreferent Sven Keidel und der Schulsportreferent Michael Frank, ebenso sein Stellvertreter Benedikt Hierl, hatten geplant ihr Amt ab dem Verbandstag nicht mehr weiterführen und nicht für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stehen; Sie legen Ihr Amt zum 09.05. nieder.
An dieser Stelle herzlichen Dank für Euer langjähriges großes Engagement für unseren BJV und die bayerischen Judoka. Sobald die Situation es zulässt und sich die Gelegenheit gibt, wird sich der BJV für die wirklich lange Arbeit und das Engagement entsprechend bedanken.
Bei der nächsten Sitzung des Gesamtvorstandes am 27.06. sind daher Themen unter anderem die neue Terminplanung für den Verbandstag und die kommissarische Einsetzung eines/r Prüfungsreferenten/in durch den Gesamtvorstand. Ein/e Schulsportreferent/in und sein Stellvertreter/in wird durch die Jugendleitung bis zu diesem neuen Verbandstag bzw. der Jugensvollversammung eingesetzt.
Text: Klaus Richter
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