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Prüfungswesen Kyu-Graduierungssystem

Neues Kyu-Graduierungssystem

Am 01.07.2022 wurde im DJB ein neues Graduierungssystem (GS) im Kyubereich eingeführt. Seit dem 01.01.2024 ist das die alleine gültige Grundlage für Graduierungen im Kyu-Bereich. Die davor gültige Kyu-Prüfungsordnung kann nicht mehr angewandt werden.

Die detaillierten Materialien befinden sich im Downloadbereich unter Dokumente -> Ressorts -> Prüfungswesen -> Kyuprüfungen. Die Inhalte sowie Plakate sind die Dokumente mit Nummern 50 aufwärts; zusätzliche Hintergrundmaterialien haben Nummern 60 aufwärts.

Bei den Inhalten gibt es jetzt mehr Flexibilität und es wird stärker auf Wiederholung Wert gelegt. Ebenso gibt es ab dem 1. Kyu die Möglichkeit, einen Schwerpunkt zu wählen. Die Prozesse bleiben im BJV unverändert: weiterhin dürfen nur Inhaber einer gültigen BJV-Graduierungslizenz graduieren. Wie bisher müssen Graduierungen vorab angemeldet werden; die Listen sind nach Graduierung unmittelbar an den zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten zu schicken. Die Graduierung zum 1. Kyu erfolgt weiterhin zentral im Bezirk.

Mittlerweile gibt es auch eine aktualisierte Graduierungsordnung (früher: Grundsatzordnung Prüfungswesen). Im Vergleich zu früher gibt es an einigen (wenigen) Stellen Änderungen; diese sind hier zusammengefasst: Information aus dem Prüfungswesen zur Grundsatzordnung für Kyu-Graduierungen

Weitere Details finden sich in den Antworten auf die häufig gestellten Fragen:

 

Allgemeine Fragen:

Warum heißt es Graduierungssystem und nicht mehr Prüfungsordnung?

Graduierung ist der Oberbegriff. Neben der klassischen Prüfung ist z.B. auch eine trainingsbegleitende Graduierung möglich. Diese Methode wird ausdrücklich empfohlen.

Warum gibt es überhaupt ein neues Graduierungssystem?

Die Gründe werden ausführlich in den DJB-Materialien, z.B. Dokument 60 erläutert. Z.B. ermöglicht die Flexibilität in der Technikauswahl eine bessere Anpassung an die jeweilige Zielgruppe.

Darf ich sofort nach neuem GS unterrichten und graduieren?

ja

Wie lange kann ich nach alter Prüfungsordnung prüfen?

Die bisherige Kyu-Prüfungsordnung kann nicht mehr angewandt werden.

Fragen zu Inhalten des GS:

Was bedeutet Haupt- und Gegenseite?

Es ist sinnvoll, dass Judoka Eindrehtechniken zu beiden Seiten können. Nicht sinnvoll ist es, dazu den eigenen Griff zu variieren, also einmal rechts zu greifen und einmal links. Jeder Judoka hat eine bevorzugte Seite bzw. einen bevorzugten Griff und soll Techniken aus diesem Griff werfen können. Eindrehen zur Hauptseite bedeutet, dass z.B. bei Rechtsgriff ‚rechts‘ eingedreht wird (also gegen den Uhrzeigersinn). Gegenseite ist dementsprechend bei Rechtsgriff ein Eindrehen ‚links‘ (also im Uhrzeigersinn).

Wo finde ich Videos zu den Techniken?

Unter https://www.judobund.de/aus-fortbildung/kyu-graduierungssystem/technik-tuesday/ finden sich für viele der Techniken im neuen Graduierungssystem schon Videos mit sinnvollen Situationen, sowohl für Stand- als auch für Bodentechniken. Diese werden weiter ergänzt.

Das neue Graduierungssystem soll flexibel sein, aber auf dem Plakat für das Standprogramm sind für jeden Gürtel die Würfe festgelegt.

Die Auswahl der Techniken auf den Plakaten im Standprogramm ist ein (sinnvoller) Vorschlag. Die Techniken können innerhalb ihrer Kategorie auch getauscht werden. So kann z.B. zum 7. Kyu als Hauptseitentechnik auch Tai-otoshi demonstriert werden. Es ist sogar ein Tausch mit ‚ähnlichen und verwandten‘ Techniken möglich, die nicht auf dem Plakat abgebildet sind (s. Beschreibung in Dokument 50 unter ‚Ähnliche und verwandte Techniken‘). Ein Beispiel dafür wäre Ashi-guruma statt Harai-goshi.

Wieso gibt es kein Fach Kata mehr?

Jede Technik soll aus einer sinnvollen Situation demonstriert werden. Das beinhaltet Situationen wie z.B. in der Nage-no-kata, d.h. eine Demonstration in Form einer Kata(-gruppe) ist weiterhin möglich aber nicht mehr verpflichtend.

Fragen zu Prozessen:

Wer darf graduieren?

Ausschließlich Inhaber einer gültigen BJV-Graduierungslizenz (Ausnahme: 8. Kyu s.u.).

Ich habe gehört, dass ich mit einer Trainer-C-Lizenz jetzt prüfen darf. Stimmt das?

Gemäß der neuen Graduierungsordnung können Trainer mit Trainer-C-Judo-Lizenz (oder höher) eine Graduierungslizenz beantragen. Details s. hier: Prüfungswesen: neue Graduierungsordnung und Auswirkungen

Muss ich eine Graduierung anmelden?

Ob/wie eine Graduierung angemeldet werden muss, wird im Bezirk festgelegt.

Wie viele Prüfer brauche ich?

Für alle Kyugrade ist ein Prüfer ausreichend.

Brauche ich Fremdprüfer?

Fremdprüfer, d.h. Prüfer aus einem anderen Verein, sind nicht mehr nötig.

Kann ich im Verein auch zum 1. Kyu graduieren?

Nein, Graduierungen zum 1. Kyu finden in Bayern weiterhin zentral im Bezirk statt.

 

Fragen zu Materialien:

Wo bekomme ich Marken und Urkunden?

Ausschließlich über das DJB-Judo-Portal https://portal.judobund.de

Wieso muss ich Marken und Urkunden separat bestellen?

Die Marken sind für alle Kyugrade identisch. Im Preis für die Marke inbegriffen ist jeweils eine Urkunde. Da die Anzahl der jeweils nötigen Urkunden unterschiedlich sein wird, können zu jedem 10er-Set Marken die jeweils passenden Urkunden zum ‚Preis von 0,00 Euro‘ dazugebucht werden.

Ich habe noch alte Marken und Urkunden. Was mache ich damit? Kann ich die zurückschicken?

Alte Marken und Urkunden können unbegrenzt weiterverwendet werden; es gibt keine Notwendigkeit, sie zurückzuschicken.

Wieso gibt es keine Sets aus Marken, Urkunden und Begleitheften mehr? Wird es neue Begleithefte zu den Kyugraden geben?

Durch die größere Flexibilität der Technikauswahl sind Begleithefte für einzelne Kyugrade schwierig zu realisieren. Es sind deswegen ‚Begleitbücher‘ für das Grundprogramm (7.-4. Kyu) und das Erweiterungsprogramm (3.-1. Kyu) geplant. Diese sind optional und können separat bestellt werden. Es ist nicht bekannt, wann sie verfügbar sein werden.

 

Fragen zur trainingsbegleitenden Graduierung:

Was bedeutet trainingsbegleitende Graduierung?

Im Gegensatz zu einer klassischen Prüfung wird das Gelernte nicht nur an einem speziellen Stichtag abgeprüft, sondern kontinuierlich im laufenden Trainingsbetrieb. Das erfordert einen höheren Aufwand, da kontinuierlich dokumentiert werden muss, welche Inhalte schon erfolgreich demonstriert wurden. In der Reinform bedeutet eine trainingsbegleitende Graduierung nicht, dass eine klassische Prüfung in kleinere Teile zerlegt wird, also z.B. an einem Termin eine Prüfung des Standprogramms, an einem anderen Termin eine Prüfung des Bodenprogramms. Aber auch solche Formen sind erlaubt. Die trainingsbegleitende Graduierung war auch nach der bisherigen Prüfungsordnung schon möglich bis zum 4. Kyu, ist also nichts grundsätzlich Neues.

Warum ist die trainingsbegleitende Graduierung empfohlen?

Es sprechen viele Gründe für die trainingsbegleitende Graduierung. Manche Judoka haben Prüfungsangst und können bei einer klassischen Prüfung ihr wahres Können nicht demonstrieren; im Training haben sie diese Angst nicht. Es entfällt auch die Fixierung auf einen festen Termin: Judoka, die z.B. am angesetzten Prüfungstermin krank sind, können ggf. erst zum nächsten Termin mitmachen. Judoka, die den Leistungsstand gerade noch nicht erreicht haben, müssen vielleicht bis zum nächsten Prüfungstermin warten, der ggf. erst einige Monate später ist. Trainingsbegleitend kann in solchen Fällen die Graduierung einfach in einem der nächsten Trainings erfolgen.

Sinkt durch die trainingsbegleitende Graduierung nicht das Niveau?

Die Erfahrung in den Vereinen, die diese Form der Graduierung schon anwenden zeigt, dass das Niveau nicht sinkt. Natürlich ist weiterhin ein gutes Training die Grundvoraussetzung für ein gutes Niveau der Judoka. Eine trainingsbegleitende Graduierung sollte auch nicht zum Anlass genommen werden, schneller zu graduieren als sinnvoll.

Ich finde die trainingsbegleitende Graduierung nicht gut; darf ich weiterhin prüfen?

Klassische Prüfungen sind weiterhin möglich. Man sollte sich aber die Frage stellen, warum man die trainingsbegleitende Graduierung nicht gut findet und das mal aus der Sicht der Judoka betrachten. Vielleicht ändert sich dann die Meinung.

Ich habe keine Graduierungslizenz. Wie kann ich trainingsbegleitend graduieren?

Selber gar nicht. Die beste Möglichkeit ist, eine Graduierungslizenz zu erwerben. Andernfalls ist es nötig, in jedem Training jemand mit gültiger Graduierungslizenz dabeizuhaben. Trainer mit gültiger Trainer-C-Judo-Lizenz können eine Graduierungslizenz beantragen (s.o.).

Fragen zum 8. Kyu:

Wieso wurden die Inhalte zum 8. Kyu reduziert?

Die Gründe sind ausführlich in Dokument 50 erläutert. Der 8. Kyu soll nach kurzer Zeit (ca. 6 Unterrichtseinheiten) vergeben werden können. Ziel ist, ein Grundverständnis über Judo zu vermitteln. Der 8. Kyu kann innerhalb und außerhalb des Vereins vergeben werden.

Muss ich auch Graduierungen zum 8. Kyu anmelden?

Ob/wie eine Graduierung angemeldet werden muss, wird im Bezirk festgelegt.

Was kostet der 8. Kyu?

Die Urkunde zum 8. Kyu kostet nur 3,50 Euro. Damit ist eine Graduierung zum 8. Kyu deutlich kostengünstiger als eine höhere Kyu-Graduierung.

Brauche ich eine Marke?

Nein, es ist keine Marke nötig; eine Urkunde ist ausreichend. Das gilt sowohl für Graduierungen außerhalb des Vereins als auch für Vereinsmitglieder.

Wer darf zum 8. Kyu graduieren?

Alle Inhaber einer BJV-Graduierungslizenz dürfen natürlich auch zum 8. Kyu graduieren. Zusätzlich dürfen weitere Personen graduieren, wenn sie gemäß DJB-Vorgabe eine ‚zertifizierende‘ Beratung erhalten haben. Dieser Personenkreis ist im Moment formal nicht eingegrenzt. Im BJV haben wir beschlossen, dass die ‚zertifizierende Beratung‘ durch den jeweils zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten erfolgt. Interessenten wenden sich bitte an ihren zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten, der dann über die Graduierungsberechtigung entscheidet.

Wie wird der 8. Kyu im Judopass eingetragen?

Der Eintrag um Judopass kann durch den Verein erfolgen: das Datum der Graduierung sowie die Nummer der Urkunde müssen eingetragen werden; abgestempelt werden kann mit dem Vereinsstempel.
Achtung: die Passordnung ist weiterhin gültig, d.h. jeder Judoka im Verein muss spätestens 3 Monate nach Eintritt einen Judopass bekommen und die jeweils gültige Jahressichtmarke einkleben. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Graduierung zum 8. Kyu erfolgt, bevor der Judopass da ist. Das ist in Ordnung.

Was passiert mit den Kinderjudopässen? Kann ich weiterhin das Programm Judo spielend lernen anwenden?

Das Programm Judo spielend lernen ist sehr erfolgreich und wird in vielen Vereinen angewandt. Es soll wie bisher weitergeführt werden, allerdings mit der Änderung, dass es jetzt bis zum 7. Kyu läuft. D.h. die bisherigen Inhalte bleiben unverändert und am Ende wird zum 7. Kyu graduiert. Auch hier soll zeitnah nach Beginn des Programms schon zum 8. Kyu graduiert werden. Dazu werden dann zusätzlich die Urkunden zum 8. Kyu benötigt. Bei vorhandenen Kinderjudopässen kann der Eintrag ‚8. Kyu‘ und ‚weiß-gelber Gürtel‘ manuell zu ‚7. Kyu‘ und ‚gelber Gürtel‘ korrigiert werden. Neue Kinderjudopässe sollen diese Korrektur demnächst bekommen.

Wie ist das Verfahren bei Graduierungen zum 8. Kyu außerhalb des Vereins?

Wenn eine Maßnahme durch den Verein aber für Nichtmitglieder durchgeführt wird, z.B. Ferienprogramme oder Schnupperkurse, ist das Verfahren wie für Graduierungen im Verein: der Verein meldet die Maßnahme beim zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten an und schickt nach Durchführung die ausgefüllte Prüfungsliste. Die Judoka bekommen die Urkunde. Falls die Maßnahme nicht durch den Verein durchgeführt wird, z.B. in Schulen oder Kindergärten, ist eine formlose Kooperationsvereinbarung mit dem Verein nötig. Der Verein ist dann für Anmeldung der Veranstaltung, Bestellung der Urkunden und Übersenden der Prüfungslisten zuständig. Tritt ein Judoka, der außerhalb des Vereins den 8. Kyu erworben hat, später in einen Verein ein, kann der 8. Kyu wie oben beschrieben einfach in den zu bestellenden Judopass eingetragen werden.


 

Änderung der Bestimmungen für Kyu-Gürtelprüfungen an Schulen

(gemäß Beschluss auf der GV-Sitzung vom 06.07.08, betrifft Punkt 2.3. der Grundsatzordnung für Prüfungen)

Schüler/innen an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Teilnehmer/innen an Arbeitsgemeinschaften in denselben, Angehörige von Bundeswehr, Polizei, BGS und ähnlichen öffentlichen Institutionen sowie Studenten an Hochschulen benötigen keinen DJB-Mitgliedsausweis. Sie können bis zum 1. Kyu Prüfungen ablegen und diese auf Urkunden bestätigen lassen. Dazu benötigen sie die Kyu-Prüfungsmarke. Diese werden auf der Urkunde (bzw. die Prüfungsmarke bei Nichtbestehen auf der Prüfungsliste) entwertet. Das gilt nicht für Volkshochschulen oder Arbeitsgemeinschaften an denselben. Hier muss zur Prüfung generell die DJB-Sonderprüfungsmarke genutzt werden.


 

Prüfungsordnung für Judoka mit Behinderung

Seit dem 1.1.2006 gilt sie für Bayern als Empfehlung für Trainer und Prüfer, die behinderte Judoka in ihren Reihen haben. Behinderte Judoka können seit Januar nach dieser PO geprüft werden. Der DJB plant eine bundesweite Einführung zum 1.1.2007. Bei Fragen steht Alwin Brenner, Beauftragter für den Behindertensport im BJV gerne zur Verfügung. 

Die Prüfungsordnung ist unterteilt in einen Teil für stehfähige Judoka und einen für nicht-stehfähige Judoka.

 

 

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