Zwischen dem
Bayerischen Judo-Verband e.V.
und dem ausrichtenden Verein
wird folgende Vereinbarung getroffen:
Der BJV überträgt hiermit dem Ausrichter die Durchführung der zuvor genannten Veranstaltung. Bestandteil dieses Vertrages ist die Einhaltung der „Durchführungshinweise für Veranstaltungen im Bayerischen Judo-Verband“ (siehe im weiteren Verlauf: Durchführungshinweise) in der im Downloadbereich der Homepage eingestelllten aktuellen Fassung.
- Wettkampfhalle
Der Ausrichter muss eine ausreichend große Wettkampfhalle kostenlos und werbefrei (Ausnahme: vorhandene Permanentwerbung) zur Verfügung stellen. Etwaige Ansprüche durch den Halleneigner sind durch den Ausrichter zu klären.
- Ausrüstung
Der Ausrichter stellt die benötigte judospezifische sowie allgemeine Ausrüstung (siehe Durchführungshinweise Punkt 6.2.) zur Durchführung der Veranstaltung kostenlos zur Verfügung.
- Personal
Der Ausrichter stellt das Personal zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung und sorgt für die erforderliche medizinische Betreuung. (Durchführungshinweise Punkt 6.5 und 6.7)
Der BJV stellt die notwendigen Kampfrichter/Innen. Bei termingerechter Berichterstattung entfällt eine finanzielle Beteiligung des Ausrichters (Siehe Durchführungshinweise Punkt 9.3)
- Einnahmen
Der Ausrichter erhält die Einnahmen aus den Startgeldern und den Eintrittsgeldern. Darüber hinaus wird er an den Werbeeinnahmen des BJV aus dieser Veranstaltung mit 10 % beteiligt.
- Werberechte
Sämtliche Werberechte der Veranstaltung gehören dem BJV. Dies schließt auch das Recht zur Vergabe von (max. 3) Ausstellungs- und Verkaufsständen mit ein. Davon ausgenommen sind Verkaufsstände für Verpflegung von Sportlern und Besuchern.
Der Ausrichter erhält die Möglichkeit eigene Werbepartner einzubringen. Der BJV beansprucht lediglich Werbeflächen für seine Werbepartner. Die Details werden zwischen den Vertragspartnern abgestimmt. Über Werbung durch den Ausrichter ist der BJV zu informieren. (Durchführungshinweise Punkt 6.8.)
- Weiter Pflichten des Ausrichters
- Ausreichende Sitzplätze am Mattenrand für (Durchführungshinweise Punkt 6.2)
- Kostenloser Eintritt für BJV-Funktionäre (Durchführungshinweise Punkt 6.9)
- Ehrengaben (Medaillen/Urkunden) (Durchführungshinweise Punkt 8)
- Der Ausrichter verpflichtet sich – soweit es in seinem Aufgabenbereich liegt – für die Einhaltung der geltenden Ordnungen des DJB und BJV sowie der Durchführungsbestimmungen des zuständigen BJV-Ressorts (ggf. siehe Anlage) Sorge zu tragen.
- Presseveröffentlichungen sind dem BJV unmittelbar zur Verfügung zu stellen (siehe dazu die Durchführungshinweise Punkt 9.3.)