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Ausrichtervertrag abschließen

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Bitte fülle die folgenden Felder für die Veranstaltung aus, für die du einen Ausrichtervertrag abschließen möchtest! 

Veranstaltungsdatum *
Ausrichtender Verein *
Telefonnummer *0151 - 1111111
Veranstaltungstitel *
Mailadresse *
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Bitte lies den folgenden Vertrag aufmerksam durch. Du bekommst ihn im Anschluss per Email zugestellt.

 

AUSRICHTERVERTRAG

Zwischen dem

 

Bayerischen Judo-Verband e.V.

und dem ausrichtenden Verein

wird folgende Vereinbarung getroffen:

 

Der BJV überträgt hiermit dem Ausrichter die Durchführung der zuvor genannten Veranstaltung. Bestandteil dieses Vertrages ist die Einhaltung der „Durchführungshinweise für Veranstaltungen im Bayerischen Judo-Verband“ (siehe im weiteren Verlauf: Durchführungshinweise) in der im Downloadbereich der Homepage eingestelllten aktuellen Fassung.

  1. Wettkampfhalle

Der Ausrichter muss eine ausreichend große Wettkampfhalle kostenlos und werbefrei (Ausnahme: vorhandene Permanentwerbung) zur Verfügung stellen. Etwaige Ansprüche durch den Halleneigner sind durch den Ausrichter zu klären.

  1. Ausrüstung

Der Ausrichter stellt die benötigte judospezifische sowie allgemeine Ausrüstung (siehe Durchführungshinweise Punkt 6.2.) zur Durchführung der Veranstaltung kostenlos zur Verfügung.

  1. Personal

Der Ausrichter stellt das Personal zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung und sorgt für die erforderliche medizinische Betreuung. (Durchführungshinweise Punkt 6.5 und 6.7)

Der BJV stellt die notwendigen Kampfrichter/Innen. Bei termingerechter Berichterstattung entfällt eine finanzielle Beteiligung des Ausrichters (Siehe Durchführungshinweise Punkt 9.3)

  1. Einnahmen

Der Ausrichter erhält die Einnahmen aus den Startgeldern und den Eintrittsgeldern. Darüber hinaus wird er an den Werbeeinnahmen des BJV aus dieser Veranstaltung mit 10 % beteiligt.

  1. Werberechte

Sämtliche Werberechte der Veranstaltung gehören dem BJV. Dies schließt auch das Recht zur Vergabe von (max. 3) Ausstellungs- und Verkaufsständen mit ein. Davon ausgenommen sind Verkaufsstände für Verpflegung von Sportlern und Besuchern.

Der Ausrichter erhält die Möglichkeit eigene Werbepartner einzubringen. Der BJV beansprucht lediglich Werbeflächen für seine Werbepartner. Die Details werden zwischen den Vertragspartnern abgestimmt. Über Werbung durch den Ausrichter ist der BJV zu informieren. (Durchführungshinweise Punkt 6.8.)

  1. Weiter Pflichten des Ausrichters
  • Ausreichende Sitzplätze am Mattenrand für (Durchführungshinweise Punkt 6.2)
  • Kostenloser Eintritt für BJV-Funktionäre (Durchführungshinweise Punkt 6.9)
  • Ehrengaben (Medaillen/Urkunden) (Durchführungshinweise Punkt 8)
  • Der Ausrichter verpflichtet sich – soweit es in seinem Aufgabenbereich liegt – für die Einhaltung der geltenden Ordnungen des DJB und BJV sowie der Durchführungsbestimmungen des zuständigen BJV-Ressorts (ggf. siehe Anlage) Sorge zu tragen.
  • Presseveröffentlichungen sind dem BJV unmittelbar zur Verfügung zu stellen (siehe dazu die Durchführungshinweise Punkt 9.3.)
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Persönliche Daten: 

Vorname *
Datum *
Nachname *
Ort *
Durchführungshinweise *

Mit der Zustimmung und meiner Unterschrift bestätigte ich die Durchführungshinweise des BJV zu kennen und umzusetzen. Diese können im Downloadbereich in der Kategorie "Ordnungen und Satzung" in der stets aktuellen Version heruntergeladen werden. 

Zustimmung zu den Vertragsinhalten *

Mit der Zustimmung und meiner Unterschrift bestätigte ich mit den Vertragsinhalten des BJV Ausrichtervertrages einverstanden zu sein. Der Ausrichtervertrag kann hier eingesehen werden!

Unterschrift *
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