Update: Hygienekonzept Vereinssport und Landeskader gültig ab 22.Juni
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Unter Berücksichtigung der Sechsten Bay IfSMV vom 19.06.2020 und des Rahmenhygiene Konzepts Sports (Update am 20.06.2020) erfolgte auch ein Update der Hygienekonzepte des BJV. So werden ab dem 22.06. einige Lockerungen im Sportbetrieb erlaubt, die den Judosport allerdings nur geringfügig erleichtern. Es stehen folgende Änderungen im Sportbetrieb an:
- Die bislang geltenden Obergrenzen für Indoor- und Outdoorsport werden aufgehoben. Die Teilnehmerbegrenzung ergibt sich nun aus Raumgröße und Raumbelüftung sowie dem nötigen Mindestabstand von 1,5m
- Die Nutzung von Umkleidekabinen ist möglich, wenn ein Schutz- und Hygienekonzept entsprechend des Rahmenkonzepts Sport (Staatsministerium) vom 20.06.2020 vorliegt. Hierzu kann das Muster des BLSV (siehe unten) auf individuelle Verhältnisse angepasst werden.
- Vereinssitzungen (auch in Vereinsräumen) sind möglich, wenn ein Schutz- und Hygienekonzept entsprechend dem Rahmenkonzept Sport vom 20.06.2020 vorliegt (Siehe: §5 BayIfSMV §5 (2)).
- Der BJV erweitert sein Schutz- und Hygienekonzept für Landeskader vom bisherigen 1:1-Training (d.h. 1 fester Partner) auf Kleingruppen bis max. 6 Kaderathleten, für die dann auch Randoritraining mit Partnerwechseln möglich ist. Auch Vereinstrainer können Kaderathleten unter strikter Einhaltung dieses Konzeptes in ihren Sportstätten trainieren. Fragen sind an die Vizepräsidentin Elli Grünewald zu richten.
Weiterhin gilt:
- Vor Beginn des Trainingsbetriebs ist ein standort- und sportartspezifisches Hygienekonzept auszuarbeiten, das (nur) auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist. Ein Muster, das auf die jeweiligen Räumlichkeiten angepasst werden kann, findet sich weiter unten
- Die Anforderungen des am 20.6.2020 geänderten Rahmenhygienekonzepts Sport (Link siehe unten: „Rechtsgrundlagen“) sind verbindlich. Verantwortlich sind jeweils die Betreiber von Sportstätten oder die Veranstalter.
- Für den Vereinssport somit noch kein Judotraining möglich. (Für Landeskader gelten gesonderte Regelungen entsprechend der sechsten Bayerischen Infektionsschutzverordnung vom 19.06.2020 und des BJV Hygienekonzeptes für Landeskader).
BJV-Muster für Trainings- und Hygienekonzepte zur Einhaltung der sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
Trainings- und Hygienekonzept für kontaktlosen Indoorsport
Trainings- und Hygienekonzept für Landeskaderathleten
Schutz- und Hygienekonzept für Vereinssitzungen
Wann kann mit einem Wiedereinstieg in das Judotraining gerechnet werden?
Leider ist man der Forderung des BJV auf einen früheren Wiedereinstieg durch Ausübung mit genau einem festen Partner (analog zu der Regelung im Tanzsport) bislang nicht gefolgt, so dass Judo weiterhin erst in der Stufe 4 vorgesehen ist.
- Stufe 2 (gilt ab dem 22.06.2020):
- Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs (Aus-und Fortbildungen)
- Öffnung von Hallenbädern unter strengen Auflagen
- Stufe 3:
- Wettkampfbetrieb für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich
- Stufe 4:
- Wiederaufnahme des Sport-, Trainings-und Wettkampfbetriebs von Sportarten mit Kontakt
- Sportveranstaltungen im Freien bzw. in Hallen/Räumen mit Zuschauern
Eine genaue Terminierung steht hinsichtlich der Stufen nicht fest. Vorgesehen ist eine Änderung alle 2 Wochen (sofern es das Infektionsgeschehen zulässt). Damit könnte der Judosport frühestens ab dem 20.7 freigegeben werden.
Die Öffnung des Judosports erst im vierten und letzten Schritt ist für das Präsidium nicht akzeptabel. Deswegen steht das BJV-Präsidium weiterhin im engen Kontakt mit dem BLSV und fordert beim Ministerium die eingeschränkte Öffnung des Judosports mit dauerhaft festen Partnern, identisch zu der Regelung in Tanzschulen.
Hinweise:
- Personen des eigenen Hausstandes (Geschwister, Eltern) sind von der allgemeinen Kontaktbeschränkung ausgenommen und dürfen im Verein Sport mit Kontakt betreiben (Quelle: BLSV Corona-Handlungsempfehlungen; das frühere Verbot findet sich nicht mehr auf der FAQ-Seite des Staatsministeriums)
- Inzwischen wurde klargestellt: Das Zuspielen von Bällen ist erlaubt. Mindestens vor und nach jedem Training müssen die Bälle allerdings desinfiziert werden
- Fahrgemeinschaften können gebildet werden. Wenn Personen nicht aus dem eigenen Hausstand mitfahren, wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung dringend angeraten
Weitere nützliche Links aus dem BLSV inkl. Ansprechpartner und Muster für Hygienekonzepte:
Handlungsempfehlungen des BLSV: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf
Muster für Hygieneschutzkonzept (inkl. Update für Duschen / Umkleiden): https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/doc/Corona/Hygieneschutzkonzept.docxNEU!
Rückfragen an den BLSV Service-Center unter
Rechtsgrundlagen und weitere nützliche Links aus dem Staatsministerium:
FAQ – Tagesaktuelle Infos aus dem Staatsministerium: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Sechste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19.06.2020: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/348/baymbl-2020-348.pdf
Rahmenhygienekonzept Sport (Update, Stand: 20.06.2020): https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/06/20200620_rahmenkonzept_sport.pdf
Rahmenkonzept des DJB für den Wiedereinstieg in das Vereinstraining:https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/UEbergangsregeln/Update-280520-DJB-Konzept_UEbergangsregeln_Vereine.pdf
Für das BJV Präsidium
gez. Elli Grünewald, Vizepräsidentin