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CORONA - UPDATES

Veröffentlicht in

Verbandsnachrichten Präsidium

Hier findet ihr kompakt aktuelle Informationen und Hinweise rund um Corona (Stand der letzten Aktualisierung: 09.11.2021):

Ab Dienstag, den 09.11.2021 ist die bayerische Corona-Ampel auf rot gestellt, mit erneut weitreichenden Konsequenzen für den organisierten Sport! 

Aktuell ändern sich die Regeln täglich, ja fast stündlich, so dass eine rechtlich fundierte Information über die aktuell geltenden Regeln nur schwer durchführbar ist. Dennoch bleiben wir für Euch am Ball und informieren so gut wie möglich. Die Staatsregierung hat auf Druck von unterschiedlichen Seiten laut Medien heute Mittag reagiert und die Regelung bzgl. der konsequenten Umsetzung von 2G ab 12 Jahren nun doch gekippt. Nach aktuellem Stand dürfen nun Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre (nicht volljährig), die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu sportlichen Aktivitäten, wie z.B. Vereinstraining zugelassen werden. Nach aktueller Lesart sollte dieser Zeitraum genutzt werden, um sich impfen zu lassen.

Unsere Informationen in Hinsicht auf Schüler/innen und Kadersportler/innen über 18 Jahre deuten darauf hin, dass hier die 2G Regelung zur Anwendung kommt. Eine endgültige Aussage dazu kann aber noch nicht getroffen werden. Wir gehen aktuell davon aus, dass eine rechtsverbindliche schriftliche Regelung im Laufe des morgen vormittags (10.11.2021) bekannt gegeben wird.

Sobald uns diese vorliegt, werden wir Euch schnellstmöglich darüber über die Homepage und Social Media Kanäle informieren. Gestern haben uns schon einige Fragen zum Thema Trainingsbetrieb/Corona erreicht. Wir sind immer bemüht, diese schnellstmöglich und rechtssicher zu beantworten, sind aber darauf angewiesen, dass es dazu bereits eine abgestimmte (schriftliche) Regelung gibt. Dies ist leider bei manchen Fragen nicht der Fall. Wichtig ist daher, dass Ihr uns Eure Fragen und Schwierigkeiten aus der Sportpraxis weitergebt, denn nur so können wir diese an die entsprechenden Stellen weiterleiten und somit zu einer praxisnäheren Ausgestaltung der Regelungen beitragen.

Quelle: Team Sport-Bayern e.V., angepasst und ergänzt von Florian Ellmann

 

 

 

FAQ-Seite des BaySTMI (bitte auf die jeweilige Aktualisierung achten!)

Durch die aktuellen Vorgaben bedingt können wir keine Mustervorlage mehr erstellen, da die örtlichen Voraussetzungen so differieren, dass es unmöglich ist diese in ein Musterkonzept zu formulieren. Es sind enge Absprachen zwischen Ausrichter und Veranstalter notwendig. Für viele Maßnahmen muss kein spezielles Konzept erstellt oder eingereicht werden, gemäß der gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. 

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