Veröffentlicht in
Nun also doch! Für das Kalenderjahr 2020 können laut BLSV Mitteilung nun doch noch Anträge für eine Großgeräteförderung eingereicht werden - die Nachreichfrist läuft allerdings am 13.01.2021 aus! Interessierte Vereine sind daher aufgefordert schnellstmöglich und noch vor den Weihnachtstagen Kontakt mit Doris Auer in der Geschäftsstelle aufzunehmen (ausschießlich per E-Mail!), da bis dahin auch die Angebote der durch die Vereine präferierten Hersteller vorliegen müssen!
Die nun an den Tag tretende Hektik ist nicht durch den BJV verschuldet. Gleichermaßen sind wir froh, dass weiterhin eine Großgeräteförderung stattfindet!
Bleibt gesund!
Florian Ellmann | Geschäftsführer (komm.)