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Gegenseitiger Respekt und Verantwortung füreinander: Handlungsempfehlung

Veröffentlicht in

Verbandsnachrichten Präsidium

Nach der Verordnung (link: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-777/) vom 09.11 gilt in Bayern wieder der Katastrophenfall begründet von Ministerpräsident Söder mit der aktuell “besorgniserregenden Situation”. Regional unterschiedlich in der Ausprägung entwickeln sich die Zahlen leider in die gleiche Richtung, nämlich nach oben. Daher erreichen uns täglich viele Fragen bezüglich der Durchführung und Sicherheit von Veranstaltungen. Hierbei sind wir bemüht die Fragen möglichst fundiert zu beantworten und sind zuversichtlich, dass der Judosport mit seinen Vereinen, Trainern und ehrenamtlichen Funktionären erneut besonnen und verantwortungsvoll mit der herausfordernden Situation umgehen wird.

Was gilt aktuell?

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten gilt 2G für Sportlerinnen, Sportler, Trainer, Betreuer und Besucher. Konkret haben damit nur Geimpfte und/oder Genesene Zugang, sowie Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht beendet haben. Eine Ausnahmeregelung greift seit dem 11. November für Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen. Sie können übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige der Veranstaltungen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche PCR-Tests absolvieren.

 

Gegenseitiger Respekt und Verantwortung füreinander!

Wie auf Teamsport Bayern zu lesen gelte für den Sport in diesen zugespitzten Corona-Bedingungen das Gleiche wie für die Gesellschaft allgemein. “Mit Spaltung und Anfeindungen kommen wir nicht weiter. Die Krise bekommen wir nur gemeinsam gemeistert. In gegenseitigem Respekt voreinander und in Verantwortung füreinander. Aber das liegt ja ganz in der Natur des Sports.” Und wohlwissend, dass wir nicht allen Situationen gerecht werden können, haben wir uns dazu entschieden eine Empfehlung auszusprechen.

 

Wirksame Tools und Handlungsempfehlung!

Die Entscheidung für eine Durchführung einer Veranstaltung liegt bei Veranstaltungsleitung und Ausrichter in Abhängigkeit der regionalen Entwicklung, die Art und Größe der Veranstaltung mit Augenmaß und vor allem mit Blick auf das Wohl der Athleten/innen sowie der Helfern/innen und ehrenamtlichen Kräften. Dies bedeutet, dass eine Reduzierung der Gruppengröße, Kleingruppenvarianten, eine Vermeidung der Durchmischung durch reduzierte bis gar keine Partnerwechsel, limitierte Teilnehmerzahlen, Abstandsregelungen sehr sinnvolle Tools zur Verfügung stehen, um verantwortungsvoll nach Einzelfallentscheidungen mit der Situation umzugehen. Bei der Durchführung einer Veranstaltung plädieren wir weiterhin auf die Vernunft unserer Mitglieder bezüglich Einhaltung der gängigen Regelungen und empfehlen darüber hinaus auch für den Personenkreis, der 2G erfüllt, eine präventive Testung.

 

Wir bleiben aktuell und werden Euch weiterhin hier informieren, wie sich die Situation entwickelt.

Euer BJV Präsidium

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