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Innovationsförderung des BJV

Veröffentlicht in

Verbandsnachrichten Präsidium

 

Der BJV möchte mit der Innovationsförderung Vereine und Bezirke unterstützen, die sich durch innovative und vorbildliche Projekte und Aktionen hervortun. Vereine und Bezirke reichen begründet Maßnahmenanträge ein, das Präsidium und die Bezirksvorsitzenden entscheiden als Gremium über die Mittelvergabe,

wobei keine 100% Förderung ermöglicht wird. Es soll die Eigeninitiative der Vereine und Bezirke gestärkt und der Einsatz und Ideenreichtum belohnt werden. Der BJV gibt somit Mittel in Form einer zielgerichteten Förderung an seine Mitglieder weiter und möchte damit Veranstaltiungen zu Mitgliederwerbung- und Erhalt gleichermaßen unterstützen. Die Idee muss den entscheidenen Unterschied zu bereits existierenden Maßnahmen darstellen! 

 

Förderbedingungen:

  • Genehmigter Förderantrag
  • keine andere Projektmittelförderung möglich
  • Fristegerechte und transparente Abrechnung
  • Bereitstellung der Planungsunterlagen als Good-Practise-Beispiel zur Nachahmung
  • Unterschied zu bereits existierenden Maßnahmen
  • Eigenständige Vor- und Nachberichterstattung auf bayernjudo.de

 

Fristen:

  • Antragstellung bis 31.12.
  • Förderentscheidung bis Mitte März
  • Projektabschluss bis Abschluss bis Ende Februar des Folgejahres.

 

Ansprechpartner:

Florian Ellmann, Geschäftsführer

 

Zur digitalen Beantragung auf die BJV Innovationsförderung hier klicken

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