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Beschlüsse zur Präsidiumssitzung 3-2022

Veröffentlicht in

Verbandsnachrichten Präsidium

Zur Präsidiumssitzung 3-2022 wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

Startgebühren Einzelmeisterschaften:

Das Präsidium beschließt, dass für die Einzelmeisterschaften im Jahr 2022 weiterhin die Corona-Startgebühr von 15 Euro gilt. Für das darauffolgende Jahr wird der Verbandsbeirat um eine Einschätzung (Förderpauschale für Ausrichter oder 15 Euro Startgebühr) gebeten und darüber abstimmen, das Präsidium wird das Ergebnis bindend übernehmen. 

Hinweis: Der Verbandsbeirat hat sich am 15.10.2022 einstimmig für eine Eröhung auf 15 Euro ausgesprochen. Mit der Veröffentlichung ist dieser Beschluss ab sofort in Kraft. 

 

Gebühren:

Die erhöhten Gebühren des DJB für Pässe und Prüfungsmarken werden unverändert an die Mitglieder im BJV weitergegeben, der Landesverbandsanteil bleibt konstant.

Der DJB wird zur Mitgliederversammlung einen Antrag zur Erhöhung der Mitgliedsbeiträge von 9 € auf 10 € stellen. Das Präsidium wird das Vorgehen bzw. Stimmenbild mit dem Verbandsbeirat 3-2022 abstimmen.

 

Großgeräte:

Das Präsidium weist deutlich darauf hin, dass es keine Förderzusage seitens BLSV und Ministerium gibt und die Kosten ggf. von den Vereinen eigenständig getragen werden müssen. Der BJV selbst hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss. Die Neuregelungen ab 2023 sind noch nicht kommuniziert und die Konsequenzen für den Sportfachverband daher noch nicht absehbar.

 

Stv. Beauftragte für das Ehrungswesen:

Bianca Mederer wird auf Vorschlag von Gerhard Fleißner als stv. Beauftragte  für das Ehrungswesen benannt. Der BJV bedankt sich für die Bereitschaft der Funktionsübernahme und das bisher gezeigte, großartige Engagement.

 

Personal:

Das Präsidium vertritt einstimmig folgende Meinung und wird diese am Verbandsbeirat 3-2022 vorstellen:

  • Schaffung einer hauptamtlichen Stelle in der Geschäftsstelle, die über Verwaltungstätigkeit hinausgeht, auch in der Vertretung des Verbandes und der konzeptionellen Entwicklung arbeitet. Hierfür soll die Stelle des Geschäftsführer im Präsidium eingesetzt werden und kann stückweise mit §30 BGB-Berechtigungen versehen werden.
  • Diese Stelle muss vom Verbandstag genehmigt und kann in dieser Form nur über eine Satzungsänderung eingeführt werden, die entsprechenden Antragsfristen sind zu beachten.
  • Soll die Zahl der Wahlpositionen im Präsidium bestehen bleiben, kann das Amt des Vizepräsident Verbandsentwicklung geschaffen werden. Diese Satzungsänderung um die erweiterte Position ist Wunsch des Präsidiums.
  • Zur kommenden Verbandsbeiratssitzung wird diese Lösung mit neuem Vizepräsidenten vorgeschlagen und zur Diskussion und Abstimmung gestellt, bevor die Lösung dann (ne nach Ergebnis) an die Bezirke und Mitgliedsvereine in Vorbereitung auf den Verbandstag kommuniziert werden soll.

 

Wettkampfregelungen 8.Kyu (Heruth)
Es wird klargestellt, dass wie bisher ab weiß-gelb gekämpft werden darf, bis die Mitgliederversammlung des DJB im November 2022 ggf. eine anders lautende Entscheidung trifft. Daher ist die BJV-Sportordnung weiterhin korrekt und so gültig.

 

 

Fahrzeuge:

Für eine weitere Neuwagenbestellung soll das neue Fahrzeug analysiert werden und ggf. Ausstattungsänderungen vorgenommen werden. Der große Bus in München ist in einem desolaten Zustand und ständig in Reparatur. Daher soll dieses Fahrzeug ersetzt und ressourcenschonend verkauft werden.
Der BJV plant ab 2023 pro Jahr und Bus 3000 Euro zweckgebundene Rücklagen zu bilden, um für schwierige Haushaltslagen entsprechende Rücklagen zu besitzen, um den Fortbestand des Fuhrparks sicherzustellen. Dieses
Thema wird durch Margit Dippold mit der der Steuerberaterin (zwecks freier und zweckgebundener Rücklagen) im Detail abgesprochen.

 

 

Alle weiteren Beschlüsse sind über das Protokoll der Sitzung oder nach der entsprechenden Aktualisierung im Beschlussbuch nachzulesen.

Florian Ellmann, Geschäftsführer

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