das Präsidium hat gestern beschlossen, dass, vorerst bis 2025, auf die Mattenpauschale bei Wettkämpfen verzichtet wird. Wir verzichten künftig auf Gegenleistungen des Ausrichters, wie diese in §9.3 der Durchführungshinweise für Veranstaltungen, mit Verweis auf die FGO Anhang 1.8 Ziffer 2 und 3, beschrieben sind.
Ende 2025 wird dieser Beschluss erneut geprüft und dann ggf. angepasst.