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Veröffentlichung von Ausschreibungen für Veranstaltungen auf der Webseite des Bayerischen Judo-Verbands

Veröffentlicht in

Verbandsnachrichten Präsidium

Der Bayerische Judo-Verband bietet seinen Mitgliedsvereinen an auf seiner Homepage und im BLSV-Magazin „bayernsport“ Ausschreibungen für Nicht-BJV-Maßnahmen der Vereine zu veröffentlichen.

Da diese Aufgabe für die Geschäftsstelle einen zusätzlichen Aufwand darstellt, sind hierbei bestimmte formale Vorgaben einzuhalten, um diesen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Die formalen Vorgaben sind unter http://www.b-j-v.de/downloads-menue/send/27-werbematerialien-oeffentlichkeitsarbeit/159-formale-vorgabe-fuer-veroeffentlichungen zu finden. Ausschreibungen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können von der Geschäftsstelle nicht bearbeitet und damit auch nicht veröffentlicht werden.

Bitte beachten sie außerdem, dass bei Maßnahmen im Jugendbereich vor einer Veröffentlichung die Zustimmung der Jugendleitung eingeholt werden muss.

Neben den Formvorgaben, die einzuhalten sind, erhebt der BJV eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € pro zu veröffentlichender Ausschreibung, welche im Voraus zu bezahlen ist. Sie bekommen daher nach Zusendung der Unterlagen eine Rechnung durch den BJV. Erst nach Zahlungseingang erfolgt dann die Veröffentlichung durch die Geschäftsstelle in beiden Medien.

Gez. Boezio, Geschäftsführer