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Startberechtigt erst ab 7. KYU ? Neue Regel?

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Verbandsnachrichten

Information vorab:

Bei offiziellen Veranstaltungen des DJB und der Landesverbände sind nur Judoka teilnahmeberechtigt, wenn die Mindestgraduierung der 7. KYU (Gelb-Gurt) ist.

Diese neue Regelung wird voraussichtlich am 4. August 2022 mit dem Beschluss des DJB vorläufig in Kraft treten. Die bisherige Regel, dass in den Altersklassen U11 und U13 eine Startberechtigung bereits ab 8. KYU möglich ist, entfällt dann.

Mit dem neuen Graduierungssystem ist der 8. KYU eine Einstiegsgraduierung, deren Erwerb in kurzer Zeit möglich ist. So soll der Schutz der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen. 

Sollte diese beschlossen worden sein und in Kraft treten, werden wir vom BJV wieder berichten.

Die Jugendleitung 

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