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Entscheidung des Rechtsausschusses im Fall Margit Dippold

Veröffentlicht in

Verbandsnachrichten

Entscheidung des Rechtsausschusses im Fall Margit Dippold

Im Ordnungsverfahren gegen Margit Dippold wegen

Überprüfung des Erwerbs des 1. Dan durch Ablegung einer Prüfung gemäß der Regelungen der BJV und DJB „Grundsatzordnung des Prüfungswesens“

hat der Rechtsausschuss des Bayerischen Judo-Verbandes durch die Vorsitzende Sigrid Oprotkowitz und die Beisitzer Bianca Mederer, Manuela Kohlhofer, Matthias Kolonko und Ludwig Tradler am 14.06.2023 im schriftlichen Verfahren folgenden Beschluss erlassen:                                                                                                                                                                                
 

  1. Die Antragsgegnerin wird zur stichprobenartigen Überprüfung der Kenntnisse des 1. Dan (unter Zugrundelegung der Prüfungsordnung des Niedersächsischen Judo-Verbandes e.V.) verpflichtet.
  2. Die Prüfer sollen dem Dan-Prüferteam des BJV angehören und durch den Prüfungsreferenten des BJV bestimmt werden. Dabei darf keiner der Prüfer in einem persönlichen Verhältnis zur Antragsgegnerin stehen oder bereits mit dem Fall beschäftigt gewesen sein.
  3. Die Überprüfung hat innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung des Bescheides zu erfolgen. Der Prüfungsreferent teilt der Rechtsausschuss-Vorsitzenden Termin und Ort der Überprüfung rechtzeitig mit.
  4. Der Rechtsausschuss behält sich vor, eines seiner Mitglieder als Beobachter zur Überprüfung zu schicken.
  5. Sollte die Überprüfung der Kenntnisse verweigert werden oder die Überprüfung negativ ausfallen, so wird der Antragsgegnerin das Tragen des 1. Dan im Geltungsbereich der Bestimmungen des Bayerischen Judo-Verbandes e.V. untersagt.
  6. Verfahrenskosten werden keine erhoben.
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