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Am 28.Januar 2020 erreichte uns durch den BLSV die Information, dass für die Gewährung der Vereinspauschale für Trainer A und Trainer B Lizenzen folgendes Zusatzdokument mitabgegeben werden muss und ohne diese Erklärung für A- und B Lizenzen keine Pauschale gewährt werden kann!
Diese Regelung gilt bereits für den Stichtag 28.02.2020 !
Eine Abschaffung des Prägepapiers für C Lizenzen wurde ebenfalls kommuniziert, um weitere kurzfristige Verwirrung zu vermeiden wird der BJV jedoch erst nach dem Stichtag die Vorgehensweise ändern!
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Florian Ellmann, Lehrreferent