ab 1.12.2024: eFZ-Bestätigung zur Lizenzverlängerung notwendig
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Ab dem 1. Dezember tritt eine neue Regelung in Kraft, welche die Vorgaben des Deutschen Judo-Bundes (DJB) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) umsetzt.
Ab diesem Datum ist für die Verlängerung der Trainerlizenzen eine gültiges eFZ eingefordert. Innerhalb des BJV haben wir versucht den Prozess so einfach wie möglich zu halten, hier ist eine Bestätigung durch den Verein ausreichend, der die Eintragsfreiheit eines aktuelles eFZ bestätigt, ausreichend (eFZ nicht älter als sechs!! Monate).
Der Verein ist ohnehin zur Einsicht verpflichtet. Diese Regelung betrifft alle, die ihre C-Lizenz verlängern möchten.
Durch gesonderte Absprachen mit dem DJB werden frisch verlängerte C-Lizenzen oder das Bestätigungsschreiben als eFZ-Nachweis zur Verlängerung von AB Lizenzen anerkannt.
Hier gibt es die Bestätigungsvorlage zum Ausfüllen.
Warum das erweiterte Führungszeugnis?
Das erweiterte Führungszeugnis soll sicherstellen, dass Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, keine relevanten Vorstrafen haben, die sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe ungeeignet machen würden. Ursprünglich als Torhüter eingeführt wird es nun vor jeder Verlängerung fällig.
Ablauf der Beantragung
Trainer, die ihre Lizenzen verlängern möchten, müssen das erweiterte Führungszeugnis bei der örtlichen Meldebehörde beantragen und dem Verein vorlegen.
Der BJV kann auf Anfrage eine Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zustellen, sodass das eFZ kostenfrei ist. Hierzu ist eine Mail mit Name, Anschrift und Geburtsdatum entweder an
Der Verein prüft das eFZ und bestätigt in dem Dokument, dass es eintragsfrei ist. Der BJV benötigt nur diese Bestätigung und kein eFZ im Original.
Erst nach der erfolgreichen Prüfung und Vorlage der Bestätigung wird die Lizenzverlängerung genehmigt.
Auswirkungen für Vereine und Trainer
Die neue Regelung durch DJB und DOSB bedeutet für Vereine und Trainer, dass sie rechtzeitig ein erweitertes Führungszeugnis beantragen müssen, um Verzögerungen bei der Lizenzverlängerung zu vermeiden. Allerdings war der Verein bisher ohnehin zur Kontrolle verpflichtet. Der BJV empfiehlt, die Beantragung mindestens sechs bis acht Wochen vor dem Ablauf der Lizenz vorzunehmen, da die Bearbeitungszeiten je nach Meldebehörde variieren können.
Fazit
Für alle Trainer im Judo-Sport ist es nun wichtig, diese neue Regelung rechtzeitig umzusetzen und ein eFZ zu beantragen, um ihre Lizenzen weiterhin ohne Unterbrechung ausüben zu können.
Der BJV setzt die Vorgaben lediglich um und hat nun eine möglichst Nutzerfreundliche Lösung entwickelt, in Form der Bestätigung durch den Verein. Es bleibt zu attestieren, dass das eFZ ursprünglich als „Torwächter" eingeführt wurde und regelmäßige Updates hier sowohl den Trainer, Verein und auch den Verband massiv mehr belasten. Such die Behörden werden den Mehraufwand nur schwer bewältigen können ohne massive Wartezeiten zu generieren und nicht alle Ämter verfügen über die digitale Beantragung. Der Schutz beim Erwerb der Lizenz ist sinnvoll, zur Verlängerung ein wenig adäquates Mittel.
Hier gibt es die Bestätigungsvorlage zum Ausfüllen.
Florian Ellmann, Lehrreferent BJV