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Mit einer gültigen Trainerlizenz kann mit dem Stichtag 01.März die Vereinspauschale und somit Fördergelder beantragt werden.
Hierfür geben die Vereinsvorstände die Originallizenzen gesammelt an die Landratsämter zur Beantragung weiter. In den vergangenen Jahren wurden nur 2/3 der gültigen Judolizenzen zur Förderung eingereicht und auf das Fördergeld verzichtet. Die C-Lizenz muss im Original vorliegen und auf dem speziellen BLSV-Papier gedruckt werden. DOSB-Trainer-B und DOSB-Trainer-A Lizenzen können als eigenständiger Ausdruck in Verbindung mit einer gültigen Trainer-C Lizenz ebenfalls zur Förderung eingereicht werden.
Folgende Lizenzen sind durch das Bayerische Innenministerium förderfähig eingestuft:
650 Punkte Trainer-C Lizenz Judo Leistungssport
650 Punkte Trainer-C Lizenz Judo Breitensport
Der Trainer C Judo im Elementarbereich kann nicht bezuschusst werden!
325 Punkte Trainer-B Judo Leistungssport
325 Punkte Trainer B Judo im Elementarbereich
325 Punkte alle Trainer-B Judo Breitensportlizenzen
325 Punkte Trainer-A Judo
325 Übungsleiter-P Sport in der Prävention
Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Bepunktung sind hier zu finden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Text: Florian Ellmann
Bild: Badischer Sportbund