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Information aus dem Prüfungswesen zur Grundsatzordnung für Kyu-Graduierungen

Veröffentlicht in

Verbandsnachrichten Prüfungswesen

Für das neue Kyu-Graduierungssystem (GS) existiert noch keine angepasste Version der Grundsatzordnung (GO) des DJB. Da unsere BJV-GO auf der DJB-GO basiert, haben wir deswegen beschlossen, einstweilen keine neue BJV-GO zu erstellen.
Um in der Übergangszeit einen sinnvollen Einsatz des neuen Graduierungssystems sicherzustellen, hier eine kurze Zusammenstellung, wie wir im BJV verfahren. Die Kapitelangaben beziehen sich auf die BJV-GO:

Ergänzend zu 2.1. darf zum 8. Kyu nach dem neuen GS auch von Personen ohne formale Qualifikation (Graduierung, Prüferlizenz, Trainerlizenz) im Judo nach zertifizierender Beratung graduiert werden.

Darüber hinaus ändert sich hinsichtlich der Graduierungsberechtigung nichts, d.h. ab 7.Kyu dürfen ausschließlich Prüfer mit gültiger BJV-Kyuprüferlizenz graduieren.

 

2.1.1 (Erwerb und Erhalt der Prüferlizenz) bleibt bis zur kompletten Neufassung uneingeschränkt gültig.


Abweichend zu 2.2 gilt:
Graduierungen nach dem neuen Graduierungssystem ab 4.Kyu können von einem lizenzierten Prüfer vorgenommen werden. Graduierungen zum 1. Kyu finden weiterhin zentral in den Bezirken statt.

Abweichend zu 2.3 gelten für das neue Graduierungssystem die Mindestaltersgrenzen:
1. Kyu (brauner Gürtel) vollendetes 13. Lebensjahr (Wahlbereiche Kata und Randori/Shiai), vollendetes 16. Lebensjahr (Wahlbereiche SV und Taiso)

Die Mindestalter für 5. und 3. Kyu sind unverändert.

sowie folgende Regelung bzgl. Anzahl der Graduierungen:

Möglich sind bis zu drei Graduierungen in einem Kalenderjahr, wobei die Graduierung zum 8. Kyu hierbei nicht mitgezählt wird.
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können bis einschließlich zum 3. Kyu auch einen Grad überspringen, sofern alle Voraussetzungen für beide Grade erfüllt sind und auch die Gebühren für beide Graduierungen entrichtet werden (2 Prüfungsmarken im Judopass).

Ergänzend zu 2.4 (Organisation und Durchführung) wird festgehalten, dass die empfohlene Vorgehensweise im neuen GS eine trainingsbegleitende Graduierung ist.

Die Übergangsphase von bisheriger Kyu-Prüfungsordnung zum neuen Graduierungssystem läuft bis 31.12.23.
Für Prüfungen nach der bisheriger Kyu-Prüfungsordnung gilt die aktuelle GO uneingeschränkt wie bisher.

Aufgrund vieler Anfragen hier nochmal eine kurze Zusammenfassung zum 8. Kyu nach neuem GS:

Die Inhalte des 8. Kyu sind so gestaltet, dass sie auch von jüngeren Kindern (z.B. 6 Jahre) nach kurzer Zeit (ca. 6 Unterrichtseinheiten) demonstriert werden können. Eine Graduierung zum 8. Kyu soll dementsprechend auch schon früh erfolgen. Für Judoka im Verein nach wenigen Trainingseinheiten; für Sportler außerhalb des Vereins z.B. auch auf eintägigen Schnupperkursen.

Eine Graduierung erfolgt in allen Fällen per Urkunde zum 8. Kyu (im DJB-Shop bestellbar für 3.50 Euro). Ein Judopass ist nicht nötig. Die Urkunden enthalten einen eindeutigen Zahlen-/Buchstabencode, der in den Judopass eingetragen wird, sobald dieser vorhanden ist (Achtung: die Passordnung ist unverändert: Judoka sollen spätestens 3 Monate nach Vereinseintritt einen Judopass haben). Der Übertrag der Urkunde kann vom Verein vorgenommen werden (Urkundencode, Datum, Unterschrift/Stempel Verein).

Bei Graduierungen, die nicht von einem Verein organisiert werden, z.B. in Schulen oder privaten Organisationen, ist eine formlose Kooperationsvereinbarung der Schule/Organisation mit einem dem BJV/DJB angeschlossenen Verein nötig. Dieser Verein muss mindestens einen Trainer-C-Judo in den Reihen haben und besorgt dann die Urkunden.

Jochen Haucke

Ressortleiter Prüfungswesen