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Neue Seite 'Kyugraduierungen'; Graduierungsberechtigung 8. Kyu

Veröffentlicht in

Verbandsnachrichten Prüfungswesen

Es kommen immer noch viele Fragen zum neuen Kyu-Graduierungssystem. Es gab schon etliche Veröffentlichungen wo die zugehörigen Antworten zu finden sind, aber vielleicht nicht so einfach zu finden. Deswegen haben wir jetzt die Seite auf der Homepage zum Thema Kyugraduierungen komplett überarbeitet (https://www.bayernjudo.de/ressorts/pruefungswesen/kyugraduierungen): neben einer kurzen Zusammenfassung und Verweis auf weitere Materialien enthält sie jetzt auch eine lange Liste mit Fragen und Antworten. Sollten Fragen auftauchen, die dort noch nicht beantwortet sind, bitte per email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Eine bisher ungeklärte Frage war, wer berechtigt ist, den 8. Kyu zu graduieren. Natürlich auf jeden Fall mal alle Inhaber einer gültigen BJV-Kyuprüferlizenz. Nach DJB-Vorgabe dürfen das aber auch andere Judoka nach 'zertifizierender Beratung'. Für den BJV haben wir beschlossen, dass diese 'zertifizierende Beratung' von den Bezirksprüfungsbeauftragten durchgeführt wird, die dann auch die Graduierungsberechtigung für den 8. Kyu vergeben. Interessierte Judoka wenden sich also bitte an den jeweils zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten.

 

Jochen Haucke

Ressortleiter Prüfungswesen