Prüfungswesen: neue Graduierungsordnung und Auswirkungen
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Kürzlich wurde durch das BJV-Präsidium die neue Graduierungsordnung (GO) beschlossen. Sie ist zu finden unter https://www.bayernjudo.de/verband/downloads-menue/ordnungen-und-regelwerke/ordnungen und ersetzt mit sofortiger Wirkung die bisherige 'Grundsatzordnung Prüfungswesen'. Wie bisher basiert die GO auf der entsprechenden Ordnung des DJB und ist für den BJV ergänzt durch die konkreten Verantwortlichkeiten und Prozesse im BJV.
Die GO ist nicht zu verwechseln mit den technischen Inhalten des Kyu- und Dan-Graduierungssystems (GS), die schon länger veröffentlicht sind. Hier sei nochmals dran erinnert, dass im Kyubereich seit 01.01.2024 ausschließlich nach den Inhalten des neuen Kyu-GS zu verfahren ist; die alte Kyu-Prüfungsordnung darf nicht mehr angewendet werden. Im Danbereich läuft weiterhin bis 31.12.2024 die Übergangsfrist, in der parallel nach der bisherigen Dan-Prüfungsordnung oder nach den Inhalten des neuen Dan-GS verfahren werden kann.
In einigen Bereichen bringt die GO (deuliche) Änderungen. Die wichtigsten sind:
Mindestzeiten zu Dangraduierungen
Die Mindestzeiten zwischen Dangraduierungen (bisher 'Vorbereitungszeiten' genannt) wurden deutlich reduziert:
Zur Graduierung zum 1./2./3. Dan ist nur noch jeweils ein Jahr seit der letzten Graduierung nötig.
Zur Graduierung zum 4./5. Dan sind nur noch jeweils drei Jahre seit der letzten Graduierung nötig.
Eine weitere Verkürzung ist allerdings nicht möglich.
Modularisierung der Dangraduierung
Es ist in Bayern schon lange möglich, eine Dangraduierung in die 'Module' Technik und Kata aufzuteilen. Die GO sieht eine solche Modularisierung nun auch explizit vor. Im Zuge dessen planen wir eine weitergehende Modularisierung gemäß der Fächer in den technischen Inhalten des Dan-GS, also Nage-waza. Katame-waza, Kata, Theorie sowie Wahlfach. Dazu sind einige Vorbereitungen z.B. für die Anmeldung zur Danprüfung über das Buchungstool nötig; es ist unklar, ob das schon zu den Danprüfungen im Juli erfolgen kann aber spätestens zu den Prüfungen im Dezember soll diese detailliertere Modularisierung angeboten werden. Weiterhin gibt die GO jetzt vor, dass Module nach Abschluss der vorherigen Graduierung abgelegt werden können und somit nicht mehr verfallen.
Kyu-Graduierungslizenz für Trainer-C-Judo
Die GO sieht jetzt vor, dass Inhaber einer gültigen Trainer-C-Lizenz Judo ab 18 Jahren auch ohne Besuch des Lehrgangs zum Erwerb eine Kyu-Graduierungslizenz beantragen können. Auch jede höherwertige Trainerlizenz (Judo) ist natürlich möglich, nicht jedoch allgemeine Trainerlizenzen (z.B. BLSV-Übungsleiterlizenz). Der Antrag ist (formlos) per email zu richten an
- Name, Vorname, Verein, Bezirk, Geburtsdatum
- aktuelle Graduierung mit Datum
- gültiger Judopass
- Trainerlizenz (Judo)
- Nachweis z.B. durch Scan/Foto der relevanten Seiten des Judopasses und pdf der Trainerlizenz
Die Graduierungslizenz wird erteilt bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Lizenz ausläuft.
Da viele Trainer-C-Inhaber keine Dangraduierung haben, wird eine zweistufige Kyu-Graduierungslizenz eingeführt:
- KG1: für Judoka ohne Dangraduierung - berechtigt zur Graduierung bis einschließlich 4. Kyu
- KG2: für Judoka mit Dangraduierung - berechtigt zur Graduierung bis einschließlich 1. Kyu; alle bisherigen Kyuprüferlizenzen werden in KG2 umgewandelt
Weiterhin gibt es nun separate Dan-Graduierungslizenzen DG, die wie bisher durch Berufung in das Danprüferteam erteilt werden. Es wird weiterhin ein Lehrgang zum Erwerb der Kyu-Graduierungslizenz angeboten. Der nächste findet am 15./16.06. in Miesbach statt; Ausschreibung folgt in Kürze. Die Teilnahme wird auch für Trainer-C empfohlen.
Fragen zur neuen Grundatzordnung gerne an
Jochen Haucke
Ressortleiter Prüfungswesen