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Übernahme der DJB-Coachingregel für den BJV

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Verbandsnachrichten Kampfrichter

Der Gesamtvorstand des BJV hat in seiner Sitzung am 30.11.2019 beschlossen, die Coachingregel des DJB für alle Maßnahmen des BJV zu übernehmen. Diese Regelung wurde auf der DJB-Mitgliederversammlung gerade neu formuliert und lautet jetzt unter Punkt 2.8.1.1 der DJB-Wettkampfordnung wie folgt:

„Bei allen DJB-Veranstaltungen hat die veränderte internationale Coachingregel Gültigkeit:
Die Trainer müssen den IJF-Ehrenkodex und die Regeln und Statuten befolgen, sowie die DJB Judowerte beachten. Jeder Trainer ist für das Verhalten seiner Athleten verantwortlich, vom Betreten der Halle bis zum Ende des Wettkampfes.

  • Sofern Coachboxen oder Stühle vorhanden sind, müssen die Trainer während des Wettkampfes dort sitzen.
  • Das Coachen ist auf die Kommunikation mit dem Athleten, taktische Hinweise und Ermutigung zu begrenzen.
  • Die Trainer dürfen während des Kampfes keine Hinweise geben. Dies ist nur zwischen Matte und Hajime erlaubt.
  • Wenn ein Trainer dieser Regel nicht folgt, kann er/sie von der Matte/aus der Halle geschickt werden.

Folgendes Verhalten ist nicht erlaubt:

  • Die Forderung, Entscheidungen zu revidieren.
  • Abwertende Gesten zu den Kampfrichtern, Kämpfern, Offiziellen und Zuschauern.
  • Schlagen, Treten gegen Scoreboards, Werbung, Coachboxen, etc.
  • Filmen aus der Coachbox
  • Coachen von außerhalb der Coachbox“

Das KR-Ressort begrüßt diese Neuregelung ausdrücklich. Verhalten gemäß der Judowerte und des allgemeinen Anstands sind auf allen Ebenen und nicht nur ab Gruppenebene erforderlich. Es ist nicht zu vermitteln, warum in diesem Bereich eine Regeländerung ab der süddeutschen Meisterschaft eingeführt wird. Es gibt keinen Grund, von diesen Anforderungen auf Ebenen unterhalb des DJB Abstand zu nehmen. Für Aktive ist es im Gegenteil notwendig, nach einheitlichen Regeln gecoacht zu werden.

Dennoch war allen Beteiligten der Diskussionen im Vorfeld und auch während der Sitzung klar, dass eine Umsetzung dieser Regel nicht einfach ist.

Natürlich gehören Emotionen zu unserem Sport. Niemand will die üblichen „Halten“-Rufe verbieten – das ist kein Coaching. Niemand will Jubel für einen Ippon abschaffen. Es ist selbstverständlich, dass gerade in den sehr jungen Altersklassen auch seitens der KR hier mit Fingerspitzengefühl gearbeitet werden muss. Das Unterbinden des Eingreifens des Coaches, welches Verletzungen durch Aufforderung zur Aufgabe vermeidet, ist nicht Ziel dieser Regel. Hier gilt es im Einzelfall mit Augenmaß zu verfahren und nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten.

Es kann auf der anderen Seite auch nicht sein, dass Aktive sich nicht auf den Kampf konzentrieren können, weil sie dem nie versiegenden Wortstrom des Coaches lauschen. Auch ist es nicht die Aufgabe der Coaches, der Eltern oder der Vereinskameraden die Kampfrichter auszubilden. Kein Mensch kann mehreren Ratgebern, die parallel coachen, folgen. Daher ist es sinnvoll, genau einen benannten Coach je Aktivem zu haben. Dieser sitzt an definierter Stelle und kann folglich auch dann kontaktiert werden, wenn es sonst Hinweise bezüglich der Aktiven gibt.

Diese Regelung wird Inhalt aller Fortbildungslehrgänge der KR zu Jahresbeginn sein. Und jeder aktive KR muss sich jährlich fortbilden. Hier wird es auch auf den Meisterschaften Diskussionen und Abstimmungsbedarf geben. Und sicherlich wird es unbeabsichtigt Abweichungen vom Wortlaut geben, da mit alten Verhaltensmustern gebrochen werden muss. Auch das wird dann mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl behandelt werden müssen.

Ich hoffe sehr, dass Aktive, Coaches und Kampfrichter diese Herausforderung gemeinsam angehen werden. Gemeinsam, im Austausch miteinander und mit gegenseitiger Unterstützung werden wir auch diese Umstellung realisieren und auch damit unsere Werte zu mehr als Lippenbekenntnissen machen.

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