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Verstöße gegen die Sportordnung: Klare Regelung definiert

Veröffentlicht in

Verbandsnachrichten Kampfrichter

Der Gesamtvorstand des Bayerischen Judo-Verbands e.V. hat auf seiner Sitzung am 18.02.2017 beschlossen, wie bei bekannten Verstößen gegen die Sportordnung durch die Kampfrichter zu verfahren ist.

Die Kampfrichter sollen die Veranstaltung verlassen, wenn gegen die Sportordnung verstoßen wird und keine Abhilfe geschaffen wird. 

Erklärung:

Dieses Verhalten war für Verstöße im Umfeld der Uhren (Ligen), Sicherheitsfläche und Betreuung durch Sanitäter schon bisher vorgegeben. Dem Ausrichter ins in allen Fällen die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. In der Regel ist hierfür eine Frist von 1 Stunde definiert. Durch den Beschluss des Gesamtvorstands wird die Vorgabe auf alle in der Sportordnung geregelten Aspekte, also beispielsweise auch Starterzahlen erweiterter. Die zeitlichen Vorgaben zur Korrektur des Missstands sind, wenn sie nicht in Statuten und Durchführungshinweisen definiert werden, im Einzelfall im Sinne der Sache zu definieren.

Gesamtvorstand und Präsidium

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