Veröffentlicht in
Folgende Änderung der Sportordnung bezüglich B 3.1.1 und 3.2 (Altersklasseneinteilung) wurde auf der GV-Sitzung am 18.2.2017 beschlossen:
Für die u12-Mannschaftsmeisterschaften (nach SpO A 4.4.2) ist zusätzlich der älteste u10-Jahrgang startberechtigt.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich diese erweiterte Startberechtigung nur für die offiziellen Mannschaftsmeisterschaften (Bezirk, Gebiet, Bayerische ) nicht aber auf Einzelmeisterschaften oder Turniere bezieht.
Diese Änderung ist ab sofort gültig.
Elli Grünewald
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.