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Folgende Änderung der Sportordnung bezüglich B 3.1.1 und 3.2 (Altersklasseneinteilung) wurde auf der GV-Sitzung am 18.2.2017 beschlossen:
Für die u12-Mannschaftsmeisterschaften (nach SpO A 4.4.2) ist zusätzlich der älteste u10-Jahrgang startberechtigt.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich diese erweiterte Startberechtigung nur für die offiziellen Mannschaftsmeisterschaften (Bezirk, Gebiet, Bayerische ) nicht aber auf Einzelmeisterschaften oder Turniere bezieht.
Diese Änderung ist ab sofort gültig.
Elli Grünewald