Im Gerichtsverfahren Gernot Neuschröer gegen den Bayerischen Judo-Verband e.V. wurde im Güterichterverfahren am 21.09.2017 vor dem Landgericht München folgender Vergleich geschlossen:
I. Im Wege der Einigung akzeptiert der Kläger Gernot Neuschröer die Geldstrafe von € 200,00 gemäß Ziffer 1. des Beschlusses des Verbandsrechtsausschusses der Beklagten vom 06.02.2017
II. Die Parteien einigen sich dahingehend, dass das auf 4 Jahre befristete Verbot, ein Wahlamt im bayerischen Judoverband auszuüben (Ziffer 2. des vorgenannten Beschlusses vom 06.02.2017) aufgehoben wird.
III. Der Kläger verpflichtet sich gegenüber der Beklagten, Angelegenheiten des BJV e.V. einschließlich seiner Bezirke nur auf den im Verband hierfür vorgesehenen Kommunikationswegen zu kommunizieren, nämlich wie folgt:
1. Angelegenheiten, die den Bezirk betreffen: Bezirksvorstand (Vorsitzender und Stellvertreter)
2. Angelegenheiten den Verband betreffend in folgender Reihenfolge:
- fachlich zuständiger Ressortleiter laut Geschäftsverteilungsplan
- Präsidium
- Gesamtvorstand
- Verbandstag
IV. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
V. Die Parteien sind sich darüber einige, dass dieser Vergleich wie folgt veröffentlicht werden soll:
1. Homepage des BJV e.V.
2. Veröffentlichung in der Zeitschrift "Bayernsport"
München, den 08.10.2017 - Bayerischer Judo-Verband e.V.