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Beim Deutschen Jugendpokal der Altersklassen U14, U16 und U18 (männlich und weiblich) müssen alle gemeldeten Judoka zum Zeitpunkt der Veranstaltung (Landes- und Bundesentscheid) über ein gültiges Einzelstartrecht für die Vereine verfügen, für deren Mannschaft sie gemeldet wurden.
Im männlichen und im weiblichen Bereich können zwei Vereine eines Landesverbandes eine Kampfgemeinschaft (beide Vereinsnamen werden aufgeführt) bilden, Fremdstarter/innen sind nicht zugelassen.