Gemäß der DOSB und DJB-Vorgaben sind wir verpflichtet ab 1.1.2025 zur Verlängerung der Lizenzen die Existenz eines eintragsfreien eFZ zu prüfen. Nachdem der Verein diese eFZ ohnehin einfordern muss, ist ab dem 1.12.2024 ein spezielles Formular durch den Verein auszufüllen. Es wird hier zeitnah verlinkt.
Eine Anforderung zur Vorlage eines eFZ könnt ihr über ref.lehre@b-j-v.de unter Nennung von Namen und Anschrift anfordern. Damit wird das eFZ für Judoka und Trainer, die einem Mitgliedsverein des BJV angehören, kostenfrei.