ReStart Kampagne des DOSB
1000,- € für 4000 Vereine! Der DOSB stellt für die (Re-)Aquise von Mitgliedern bis zu 1000,-€ den Vereinen zur Verfügung. Zudem wird es 150.000 Sportvereinschecks über 40,-€ als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder eine Kursgebühr geben!
Welche Ziele stehen dahinter?
Konkret soll den Ehrenamtlichen in den Vereinen mit finanzieller Unterstützung ermöglicht werden, niedrigschwellig ihre Angebote in der Öffentlichkeit platzieren zu können. Insbesondere durch Ansprache und Gewinnung von denjenigen, die den Zugang zum Sportverein während der Pandemie verloren haben oder generell in Vereinen unterrepräsentiert sind.
Was sind die Förderkriterien? Was müssen wir tun?
Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung von vereinseigenen Veranstaltungen, die auf die Außenwirkung abzielen, wie z. B. Tage der offenen Tür, Familien- und Spieltage, Schnupperkurse oder Infoveranstaltungen sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen, die der Mitgliederakquise dienen. Des Weiteren können Aktivitäten gefördert werden, die der Angebotsentwicklung im Verein und somit der Gewinnung von Neumitgliedern zugutekommen bzw. Kooperationen auf- und ausbauen, um das Vereinsangebot mehr Menschen zugänglich zu machen.
Welche Massnahmen sind das und was ist förderfähig?
Vereinsveranstaltungen und Angebotsentwicklung:
- Sport, Bewegungs-, Familien- und Spieltage, Tage der offenen Tür
- Aktionstage mit Themenschwerpunkten z. B. Sportabzeichen, Gesundheit
Angebotsentwicklung
- Niedrigschwelliges Mitmachangebot, z. B. Sport im Park
- Besondere Vereinsangebote: z. B. Mitternachtssport
- Schnupperkurse und Informationsveranstaltungen für Neumitglieder
- Entwicklung neuer zielgruppengerechter Vereinsangebote (z. B. Eltern-Kind Angebote, digitale/hybride Formate, Präventions- und Rehabilitationssportkurse)
Auf- und Ausbau von Kooperationen
- Kooperationsangebot mit Schulen und Kita (z. B. Schul-AGs, Sportangebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung)
- Kooperationsangebot mit Betrieben (z. B. Betriebssportangebote)
- Kooperationsangebot mit Kommune (z. B. Sportangebote im öffentlichen Raum, Mitwirken in der kommunalen Bewegungsförderung)
- Kooperationsangebote mit Multiplikatoren (z. B. Ärzteschaft, Kirchen, Gemeinden)
Projekte mit Themenschwerpunkten, die verschiedene Zielgruppe ansprechen
- vulnerable Gruppen
- Mädchen und Frauen
- Familien
- Menschen mit geringem Einkommen
Öffentlichkeitswirksame Aktionen zur Erreichung von potenziellen Neumitgliedern mittels
- Flyer- oder Videoerstellung
- Etablierung oder Weiterentwicklung einer Vereinshomepage, Vereinsapp oder weiteren digitalen Tools
- Social Media – Aktivitäten
- Pressemitteilungen / Zeitungsanzeigen
Zuwendungsfähige Ausgaben
- Grafik- und Printkosten für die Erstellung öffentlichkeitswirksamer Materialien
- Anschaffung von technischem Equipment, wie z. B. Tablets, Laptops, Kameras für die Öffentlichkeitsarbeit im Verein
- Technisches Equipment, wie z.B. Kamera, Mikrofon für digitale/hybride Sportangebote
- Anschaffungen von Sportkleingeräten, wie z.B. Therabänder, Springseile
- Miete von Großspielgeräten/Spielmobilen für Veranstaltungen
- Honorarkosten in Höhe von max. 20 Euro/Std. für Trainer*innen und Übungsleiter*innen
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helfer in Höhe von max. 10 Euro/Std.
- Verwaltungskostenaufwand bis zu einer Höhe von 5% der förderfähigen Summe
- Reisekosten nach Vorgaben des aktuellen Bundesreisekostengesetzes (max.20 Cent pro km)
- Bewirtungskosten (wie z.B. Getränke, Grillgut) mit Ausnahme von alkoholischen Getränken (keine Trinkgelder)
- Raum- und Hallenmieten, auch Wasserfläche sowie Eintrittsgelder
- Anteilige Energiekosten
- Stornokosten in begründeten Ausnahmefällen
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind:
- Regelangebote von Vereinen wie bestehende Trainings-/Spielangebote
- materielle Anschaffungen (wie Sportbekleidung/Trikots, Groß-Sportgeräte etc.)
- Maßnahmen, die bereits durch ein anderes Förderprogramm bezuschusst werden
- Personalausgaben für hauptberufliches Personal
- Mitgliedsbeiträge
Wann startet das Projekt und ab wann können Anträge gestellt werden?
- Ab dem 10.Januar 2023 können Anträge gestellt werden.
- Es muss vor Beginn der Maßnahme ein Antrag gestellt werden und vom DOSB bewilligt sein!
Weitere Informationen dazu finden Interessierte hier (ReStart/Säule 2, Modul 1): https://www.dosb.de/sportentwicklung/restart#akkordeon-34733
Sportvereinsscheck über 40,-€
Was ist das konkret?
150.000 Sportvereinschecks stehen zum Download zur Verfügung und können als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in Höhe von 40€ in Sportvereinen eingelöst werd
Wie funktioniert es?
Privatpersonen können sich über eine Internetplattform ihren Sportvereinsscheck herunterladen und in einem Sportverein ihrer Wahl einlösen. Sie erhalten dafür entweder einen Zuschuss zu einer Vereinsmitgliedschaft oder zu einer Kursgebühr. Mit dem Herunterladen erhalten die Personen auch einen Verweis auf die Bewegungslandkarte (BeLa), um schnell einen Verein in ihrem Umfeld finden zu können.
Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgehändigt und müssen sie innerhalb von zehn Wochen beim DOSB über die Internetplattform einreichen. Letzte Möglichkeit ist hierfür der 31.Oktober 2023. In der Abrechnung geben die Sportvereine an, ob der Sportvereinsscheck für einen Zuschuss zur Vereinsmitgliedschaft oder eine Kursgebühr angerechnet wird. Von Vorteil für den Sportverein ist es, seine Angebote in der Bewegungslandkarte (BeLa, Säule 2 Modul 2) einzutragen.
Was ist BeLa?
BeLa ist eine Datenbank, über die Sport- und Bewegungsinteressierte Angebote in ihrem nahen Umkreis schnell, ansprechend und intuitiv finden können. Für Sportvereine soll BeLa als Kommunikationsplattform für die Bewegungsangebote dienen und sie in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.
Geplanter Start von BeLa ist April 2023.
Wann startet die Unterstützung mit den Vereinsschecks?
- Das Downloadportal ist zum Herunterladen der Sportvereinsschecks ab 10. Januar 2023 geöffnet.
- Die Sportvereinsschecks können bis zum 31. August 2023 heruntergeladen werden.
- Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgehändigt und müssen sie innerhalb von zehn Wochen beim DOSB über die Internetplattform einreichen. Letzte Möglichkeit ist hierfür der 31.Oktober 2023.
Weitere Informationen dazu finden Interessierte hier (ReStart/Säule 2, Modul 3): https://www.dosb.de/sportentwicklung/restart#akkordeon-34752
Bild: DOSB Text: Jens Keidel/DOSB