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Umstellung auf DOSB Lizenzen ab 1.10.

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Verbandsnachrichten Lehrwesen

Nach den Vorgaben des DJB und auch der BLSV – internen Umstellung auf das DOSB Bildungsnetz wird nun auch der Bayerische Judo-Verband e.V. diese Umstellung in Angriff nehmen.

Der BJV wird zum 01.10.2017 auf das neue System umstellen.

Das LWIS System wird abgeschaltet, da die Verwaltung nun zentral über den DOSB erfolgt. Diese Umstellung erleichtert den Dachverbänden die Arbeit immens, mussten doch jedes Jahr sehr mühsam die Lizenzstatistiken weitergereicht werden. Das Bildungsnetz vereinfacht hier die Arbeit und den Überblick maßgeblich und führt zu einer massiven Entlastung der Geschäftsstelle.

Welche Richtlinien gelten nun ab dem 01.10.2017:

  • Jede Lizenz, die in Bayern nach den Sportförderkriterien förderfähig ist, muss auf einem BLSV-Prägepapier gedruckt sein und in dieser Form bei den Landratsämtern eingereicht werden. (Übergangsphase, bis auch PDF im Landratsamt anerkennt wird ca. zwei Jahre, dann kein Prägepapier mehr)
  • Lizenzen sind nur dann förderfähig, wenn sie zum Stichtag (01.03.) gültig sind!
  • Der Sportfachverband hat eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der DOSB Ausbildungsordnungen unterschrieben, so dass absolut keine Ausnahmen gewährt werden können!
  • Die Lizenzen werden taggenau ausgestellt (Prüfungsdatum).
  • Die Verlängerung der Lizenzen erfolgt zum Tag des Lehrgangs plus vier Jahre zum Quartalsende.
  • Die Verlängerungen finden in 2 x 8 UE statt, wobei in zwei Jahren mindestens 8 UE erbracht werden müssen und alle vier Jahre mindestens eine Offene Trainerfortbildung des BJV besucht werden muss.
  • Läuft die Trainer C Lizenz aus und wird durch eine Verlängerung einer B-Lizenz verlängert, so ist eine Kopie der gültigen B-Lizenz vorzulegen sowie das Datum der letzten Verlängerung der B-Lizenz zu nennen!
  • Fortbildungen im 1.Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Eine Verlängerung im ersten Jahr der Ungültigkeit einer Lizenz ist durch 24UE möglich. Die Lizenz wird dann ab der Teilnahme an der Fortbildung für den ursprünglichen Verlängerungszeitraum (bis zum Quartalsende) verlängert.
  • Fortbildungen im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Eine Verlängerung im zweiten und dritten Jahr der Ungültigkeit einer Lizenz ist durch 24 UE möglich. Die Lizenz wird dann ab der Teilnahme an der Fortbildung für den ursprünglichen Verlängerungszeitraum (bis zum Quartalsende) verlängert.
  • Bei einem Überschreiten der Gültigkeitsdauer von vier Jahren sind 32 UE sowie eine Prüfung erbringen. Mit der erfolgreichen Prüfung wird die Lizenz wie eine Neulizenz ausgestellt.

Neue Lizenzen werden nun als DOSB Lizenz ausgestellt. Gültige BLSV Lizenzen können weiterhin beim Landratsamt vorgelegt werden. Wenn die Lizenz abläuft ist diese wie bisher an die GST zu schicken. Die Lizenz wird dann entsprechend verlängert und als DOSB Lizenz neu zugestellt. Somit kommt es zu einem "sanften Übergang".

Ich bedanke mich ausdrücklich bei dem gesamten LWIS-Team für die jahrelange Unterstützung in Lizenzangelegenheiten. Der BJV hat frühzeitig über ein modernes Lizenzverwaltungssystem verfügt und ist dank eurer Arbeit vorbildlich voraus gegangen. Für den reibungslosen Datenimport gilt mein Dank Dr. Michael Vistein. Viele Datenbankabfragen und Unsicherheiten konnten so gemeistert werden und der Arbeitsaufwand für die Datenaufbereitung von unzähligen Stunden auf eine geringe zweistellige Stundenzahl gesenkt werden! Abschließend bedanke ich mich bei dem Team der Geschäftsstelle, das nun erneut einen Systemwechsel mit unglaublicher Ruhe akzeptiert.

Bitte zögert nicht mich bei Rückfragen zu kontaktieren.

Florian Ellmann, Lehrreferent