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Nachdem vereinzelt bereits wieder Wettkämpfe stattfinden und die Möglichkeit im Raum steht, dass diese bald wieder allgemein zulässig sind, werden die Vorgaben der IJF/EJU und des DJB für die Kampfrichter für den Bereich des BJV unverändert und auf allen Ebenen verpflichtend übernommen. Die Formulierungen sind wörtlich aus einem Schreiben des Bundeskampfrichterreferenten zitiert:
In Abstimmung mit den Ressorts Jugend und Leistungssport gelten obige Anweisung ab sofort bis auf Weiteres.
Vach, 10.09.2020
Hinnerk Hagenah
Landeskampfrichterreferent