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 Gymnasium München-Nord:

                                   

 

im September 2016 nahm die neue Eliteschule des Sports, das staatliche Gymnasium München-Nord seinen Betrieb auf. 

Der Titel Eliteschule des Sports bedeutet, dass die Schule den Leistungssport stark fördert. Neben Basketball, Bogenschießen, Leichtathletik, Schwimmen, Short-Track, Tischtennis, Trampolin und Volleyball ist Judo im Gymnasium München-Nord als Sportart vertreten. Maximale sportliche Leistungen müssen mehr denn je im Einklang mit guter schulischer Ausbildung entwickelt werden! Nachdem vor einigen Jahren die Kooperation mit dem ISAR-SPORTGYMNASIUM beendet wurde, sind wir im Bayerischen Judo-Verband e.V. nun in der glücklichen Situation, unseren judobegeisterten Schülern optimale Voraussetzungen bieten zu können, Schule und Leistungssport zu verbinden.


Im Schuljahr 2017/18 steigt Judo nun endlich ein in der Jahrgangsstufe 8. Das Gymnasium München-Nord ist (laut SZ vom 20. Nov. 2016) „die modernste Schule in der Landeshauptstadt“ und bietet die Ausbildungsrichtungen „sprachliches Gymnasium“, sowie „naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium“. Alle Schüler der verschiedenen Sportarten sind pro Jahrgangsstufe in einer Klasse zusammengefasst.  Diese „Leistungssport-Klasse“ wird als Ganztagesklasse geführt mit bis zu 4 Trainingsfenstern und 4 Studierzeiten pro Woche. Unterrichtsende ist Montag – Donnerstag um 16:30 Uhr. Die Mensa bietet natürliche sportgerechte Ernährung.  Für entfallenen Unterrichtsstoff aufgrund von Wettkampf- oder Lehrgangsmaßnahmen wird Nachführunterricht angeboten.

  • Das Judo-Training wird in der schuleigenen Judo-Halle geleitet von den Landestrainern des Bayerischen Judo-Verbandes
  • Die Auswahl der Schüler für die Leistungssport-Klasse erfolgt über die schulische sowie sportliche Eignung bzw. der Kader-Zugehörigkeit.
  • Bei Interesse für eine Aufnahme am Gymnasium München-Nord wenden Sie sich bitte an den Leiter des Bundesstützpunktes München, Herrn Ralf Matusche: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Für Athleten mit Bundeskaderperspektive besteht Wohnmöglichkeit im Haus der Athleten, der bayerische Judo-Verband unterstützt geeignete Judoka hier auch finanziell.

WIR FREUEN UNS AUF EUCH!!

Ralf Matusche

 

 


  Bertolt-Brecht-Schule:

Die Bertolt-Brecht-Schule in Nürnberg-Langwasser bietet ab der Jahrgangsstufe 5 Leistungssportklassen für Judo in der Mittel-, und Realschule sowie dem Gymnasium an. Außerdem existiert eine Kooperation mit der Fachoberschule Lothar-von-Faber in Nürnberg. Hier wird mehrfach vormittags sportartenspezifisch trainiert. Es soll eine klare Ausrichtung auf den Leistungssport existieren und langfristig ein Wechsel an den OSP-Standort München, spätestens nach Abschluß der Schullaufbahn angestrebt werden. 

  • Das Judo-Training wird im Neubau der Bertolt-Brecht-Schule von Landestrainern geleitet. Die Koordination obliegt dem zuständigen Präsidiumsmitglied. 
  • Die Auswahl der Schüler für die Leistungssport-Klasse erfolgt über die schulische sowie sportliche Eignung bzw. der Kader-Zugehörigkeit.
  • Bei Interesse für eine Aufnahme an die Bertolt-Brecht-Schule wenden Sie sich bitte an: Trainer Jörg Bischoff, Vizepräsidentin Leistungssport Elli Grünewald (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), oder den Bezirk Mittelfranken (Trainer und/oder Vorstand)

 


Sonderregelungen für Leistungssportler bei zulassungsbeschränkten Studiengängen:

Nationalkaderathleten wenden sich bitte während der Qualifikationsphase (am besten gleich zu Beginn der Qualifikationsphase) an den zuständigen Referenten am Olympiastützpunkt. Hier werden die notwendigen Formulare vorbereitet und ihr erhaltet Informationen über die benötigten Bestätigungen der Schule.

Es handelt sich hierbei nicht um einen Bonus beim Abiturschnitt, dieser bleibt wie erworben bestehen, aber die Numerus Clausus - Bestimmungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge werden individuell angepasst. Hilfestellung aus Lehrerperspektive bekommt ihr gerne von Florian Ellmann. 

 

 

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Neues Kyu-Graduierungssystem

Am 01.07.2022 wurde im DJB ein neues Graduierungssystem (GS) im Kyubereich eingeführt. Seit dem 01.01.2024 ist das die alleine gültige Grundlage für Graduierungen im Kyu-Bereich. Die davor gültige Kyu-Prüfungsordnung kann nicht mehr angewandt werden.

Die detaillierten Materialien befinden sich im Downloadbereich unter Dokumente -> Ressorts -> Prüfungswesen -> Kyuprüfungen. Die Inhalte sowie Plakate sind die Dokumente mit Nummern 50 aufwärts; zusätzliche Hintergrundmaterialien haben Nummern 60 aufwärts.

Bei den Inhalten gibt es jetzt mehr Flexibilität und es wird stärker auf Wiederholung Wert gelegt. Ebenso gibt es ab dem 1. Kyu die Möglichkeit, einen Schwerpunkt zu wählen. Die Prozesse bleiben im BJV unverändert: weiterhin dürfen nur Inhaber einer gültigen BJV-Graduierungslizenz graduieren. Wie bisher müssen Graduierungen vorab angemeldet werden; die Listen sind nach Graduierung unmittelbar an den zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten zu schicken. Die Graduierung zum 1. Kyu erfolgt weiterhin zentral im Bezirk.

Mittlerweile gibt es auch eine aktualisierte Graduierungsordnung (früher: Grundsatzordnung Prüfungswesen). Im Vergleich zu früher gibt es an einigen (wenigen) Stellen Änderungen; diese sind hier zusammengefasst: Information aus dem Prüfungswesen zur Grundsatzordnung für Kyu-Graduierungen

Weitere Details finden sich in den Antworten auf die häufig gestellten Fragen:

 

Allgemeine Fragen:

Warum heißt es Graduierungssystem und nicht mehr Prüfungsordnung?

Graduierung ist der Oberbegriff. Neben der klassischen Prüfung ist z.B. auch eine trainingsbegleitende Graduierung möglich. Diese Methode wird ausdrücklich empfohlen.

Warum gibt es überhaupt ein neues Graduierungssystem?

Die Gründe werden ausführlich in den DJB-Materialien, z.B. Dokument 60 erläutert. Z.B. ermöglicht die Flexibilität in der Technikauswahl eine bessere Anpassung an die jeweilige Zielgruppe.

Darf ich sofort nach neuem GS unterrichten und graduieren?

ja

Wie lange kann ich nach alter Prüfungsordnung prüfen?

Die bisherige Kyu-Prüfungsordnung kann nicht mehr angewandt werden.

Fragen zu Inhalten des GS:

Was bedeutet Haupt- und Gegenseite?

Es ist sinnvoll, dass Judoka Eindrehtechniken zu beiden Seiten können. Nicht sinnvoll ist es, dazu den eigenen Griff zu variieren, also einmal rechts zu greifen und einmal links. Jeder Judoka hat eine bevorzugte Seite bzw. einen bevorzugten Griff und soll Techniken aus diesem Griff werfen können. Eindrehen zur Hauptseite bedeutet, dass z.B. bei Rechtsgriff ‚rechts‘ eingedreht wird (also gegen den Uhrzeigersinn). Gegenseite ist dementsprechend bei Rechtsgriff ein Eindrehen ‚links‘ (also im Uhrzeigersinn).

Wo finde ich Videos zu den Techniken?

Unter https://www.judobund.de/aus-fortbildung/kyu-graduierungssystem/technik-tuesday/ finden sich für viele der Techniken im neuen Graduierungssystem schon Videos mit sinnvollen Situationen, sowohl für Stand- als auch für Bodentechniken. Diese werden weiter ergänzt.

Das neue Graduierungssystem soll flexibel sein, aber auf dem Plakat für das Standprogramm sind für jeden Gürtel die Würfe festgelegt.

Die Auswahl der Techniken auf den Plakaten im Standprogramm ist ein (sinnvoller) Vorschlag. Die Techniken können innerhalb ihrer Kategorie auch getauscht werden. So kann z.B. zum 7. Kyu als Hauptseitentechnik auch Tai-otoshi demonstriert werden. Es ist sogar ein Tausch mit ‚ähnlichen und verwandten‘ Techniken möglich, die nicht auf dem Plakat abgebildet sind (s. Beschreibung in Dokument 50 unter ‚Ähnliche und verwandte Techniken‘). Ein Beispiel dafür wäre Ashi-guruma statt Harai-goshi.

Wieso gibt es kein Fach Kata mehr?

Jede Technik soll aus einer sinnvollen Situation demonstriert werden. Das beinhaltet Situationen wie z.B. in der Nage-no-kata, d.h. eine Demonstration in Form einer Kata(-gruppe) ist weiterhin möglich aber nicht mehr verpflichtend.

Fragen zu Prozessen:

Wer darf graduieren?

Ausschließlich Inhaber einer gültigen BJV-Graduierungslizenz (Ausnahme: 8. Kyu s.u.).

Ich habe gehört, dass ich mit einer Trainer-C-Lizenz jetzt prüfen darf. Stimmt das?

Gemäß der neuen Graduierungsordnung können Trainer mit Trainer-C-Judo-Lizenz (oder höher) eine Graduierungslizenz beantragen. Details s. hier: Prüfungswesen: neue Graduierungsordnung und Auswirkungen

Muss ich eine Graduierung anmelden?

Ob/wie eine Graduierung angemeldet werden muss, wird im Bezirk festgelegt.

Wie viele Prüfer brauche ich?

Für alle Kyugrade ist ein Prüfer ausreichend.

Brauche ich Fremdprüfer?

Fremdprüfer, d.h. Prüfer aus einem anderen Verein, sind nicht mehr nötig.

Kann ich im Verein auch zum 1. Kyu graduieren?

Nein, Graduierungen zum 1. Kyu finden in Bayern weiterhin zentral im Bezirk statt.

 

Fragen zu Materialien:

Wo bekomme ich Marken und Urkunden?

Ausschließlich über das DJB-Judo-Portal https://portal.judobund.de

Wieso muss ich Marken und Urkunden separat bestellen?

Die Marken sind für alle Kyugrade identisch. Im Preis für die Marke inbegriffen ist jeweils eine Urkunde. Da die Anzahl der jeweils nötigen Urkunden unterschiedlich sein wird, können zu jedem 10er-Set Marken die jeweils passenden Urkunden zum ‚Preis von 0,00 Euro‘ dazugebucht werden.

Ich habe noch alte Marken und Urkunden. Was mache ich damit? Kann ich die zurückschicken?

Alte Marken und Urkunden können unbegrenzt weiterverwendet werden; es gibt keine Notwendigkeit, sie zurückzuschicken.

Wieso gibt es keine Sets aus Marken, Urkunden und Begleitheften mehr? Wird es neue Begleithefte zu den Kyugraden geben?

Durch die größere Flexibilität der Technikauswahl sind Begleithefte für einzelne Kyugrade schwierig zu realisieren. Es sind deswegen ‚Begleitbücher‘ für das Grundprogramm (7.-4. Kyu) und das Erweiterungsprogramm (3.-1. Kyu) geplant. Diese sind optional und können separat bestellt werden. Es ist nicht bekannt, wann sie verfügbar sein werden.

 

Fragen zur trainingsbegleitenden Graduierung:

Was bedeutet trainingsbegleitende Graduierung?

Im Gegensatz zu einer klassischen Prüfung wird das Gelernte nicht nur an einem speziellen Stichtag abgeprüft, sondern kontinuierlich im laufenden Trainingsbetrieb. Das erfordert einen höheren Aufwand, da kontinuierlich dokumentiert werden muss, welche Inhalte schon erfolgreich demonstriert wurden. In der Reinform bedeutet eine trainingsbegleitende Graduierung nicht, dass eine klassische Prüfung in kleinere Teile zerlegt wird, also z.B. an einem Termin eine Prüfung des Standprogramms, an einem anderen Termin eine Prüfung des Bodenprogramms. Aber auch solche Formen sind erlaubt. Die trainingsbegleitende Graduierung war auch nach der bisherigen Prüfungsordnung schon möglich bis zum 4. Kyu, ist also nichts grundsätzlich Neues.

Warum ist die trainingsbegleitende Graduierung empfohlen?

Es sprechen viele Gründe für die trainingsbegleitende Graduierung. Manche Judoka haben Prüfungsangst und können bei einer klassischen Prüfung ihr wahres Können nicht demonstrieren; im Training haben sie diese Angst nicht. Es entfällt auch die Fixierung auf einen festen Termin: Judoka, die z.B. am angesetzten Prüfungstermin krank sind, können ggf. erst zum nächsten Termin mitmachen. Judoka, die den Leistungsstand gerade noch nicht erreicht haben, müssen vielleicht bis zum nächsten Prüfungstermin warten, der ggf. erst einige Monate später ist. Trainingsbegleitend kann in solchen Fällen die Graduierung einfach in einem der nächsten Trainings erfolgen.

Sinkt durch die trainingsbegleitende Graduierung nicht das Niveau?

Die Erfahrung in den Vereinen, die diese Form der Graduierung schon anwenden zeigt, dass das Niveau nicht sinkt. Natürlich ist weiterhin ein gutes Training die Grundvoraussetzung für ein gutes Niveau der Judoka. Eine trainingsbegleitende Graduierung sollte auch nicht zum Anlass genommen werden, schneller zu graduieren als sinnvoll.

Ich finde die trainingsbegleitende Graduierung nicht gut; darf ich weiterhin prüfen?

Klassische Prüfungen sind weiterhin möglich. Man sollte sich aber die Frage stellen, warum man die trainingsbegleitende Graduierung nicht gut findet und das mal aus der Sicht der Judoka betrachten. Vielleicht ändert sich dann die Meinung.

Ich habe keine Graduierungslizenz. Wie kann ich trainingsbegleitend graduieren?

Selber gar nicht. Die beste Möglichkeit ist, eine Graduierungslizenz zu erwerben. Andernfalls ist es nötig, in jedem Training jemand mit gültiger Graduierungslizenz dabeizuhaben. Trainer mit gültiger Trainer-C-Judo-Lizenz können eine Graduierungslizenz beantragen (s.o.).

Fragen zum 8. Kyu:

Wieso wurden die Inhalte zum 8. Kyu reduziert?

Die Gründe sind ausführlich in Dokument 50 erläutert. Der 8. Kyu soll nach kurzer Zeit (ca. 6 Unterrichtseinheiten) vergeben werden können. Ziel ist, ein Grundverständnis über Judo zu vermitteln. Der 8. Kyu kann innerhalb und außerhalb des Vereins vergeben werden.

Muss ich auch Graduierungen zum 8. Kyu anmelden?

Ob/wie eine Graduierung angemeldet werden muss, wird im Bezirk festgelegt.

Was kostet der 8. Kyu?

Die Urkunde zum 8. Kyu kostet nur 3,50 Euro. Damit ist eine Graduierung zum 8. Kyu deutlich kostengünstiger als eine höhere Kyu-Graduierung.

Brauche ich eine Marke?

Nein, es ist keine Marke nötig; eine Urkunde ist ausreichend. Das gilt sowohl für Graduierungen außerhalb des Vereins als auch für Vereinsmitglieder.

Wer darf zum 8. Kyu graduieren?

Alle Inhaber einer BJV-Graduierungslizenz dürfen natürlich auch zum 8. Kyu graduieren. Zusätzlich dürfen weitere Personen graduieren, wenn sie gemäß DJB-Vorgabe eine ‚zertifizierende‘ Beratung erhalten haben. Dieser Personenkreis ist im Moment formal nicht eingegrenzt. Im BJV haben wir beschlossen, dass die ‚zertifizierende Beratung‘ durch den jeweils zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten erfolgt. Interessenten wenden sich bitte an ihren zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten, der dann über die Graduierungsberechtigung entscheidet.

Wie wird der 8. Kyu im Judopass eingetragen?

Der Eintrag um Judopass kann durch den Verein erfolgen: das Datum der Graduierung sowie die Nummer der Urkunde müssen eingetragen werden; abgestempelt werden kann mit dem Vereinsstempel.
Achtung: die Passordnung ist weiterhin gültig, d.h. jeder Judoka im Verein muss spätestens 3 Monate nach Eintritt einen Judopass bekommen und die jeweils gültige Jahressichtmarke einkleben. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Graduierung zum 8. Kyu erfolgt, bevor der Judopass da ist. Das ist in Ordnung.

Was passiert mit den Kinderjudopässen? Kann ich weiterhin das Programm Judo spielend lernen anwenden?

Das Programm Judo spielend lernen ist sehr erfolgreich und wird in vielen Vereinen angewandt. Es soll wie bisher weitergeführt werden, allerdings mit der Änderung, dass es jetzt bis zum 7. Kyu läuft. D.h. die bisherigen Inhalte bleiben unverändert und am Ende wird zum 7. Kyu graduiert. Auch hier soll zeitnah nach Beginn des Programms schon zum 8. Kyu graduiert werden. Dazu werden dann zusätzlich die Urkunden zum 8. Kyu benötigt. Bei vorhandenen Kinderjudopässen kann der Eintrag ‚8. Kyu‘ und ‚weiß-gelber Gürtel‘ manuell zu ‚7. Kyu‘ und ‚gelber Gürtel‘ korrigiert werden. Neue Kinderjudopässe sollen diese Korrektur demnächst bekommen.

Wie ist das Verfahren bei Graduierungen zum 8. Kyu außerhalb des Vereins?

Wenn eine Maßnahme durch den Verein aber für Nichtmitglieder durchgeführt wird, z.B. Ferienprogramme oder Schnupperkurse, ist das Verfahren wie für Graduierungen im Verein: der Verein meldet die Maßnahme beim zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten an und schickt nach Durchführung die ausgefüllte Prüfungsliste. Die Judoka bekommen die Urkunde. Falls die Maßnahme nicht durch den Verein durchgeführt wird, z.B. in Schulen oder Kindergärten, ist eine formlose Kooperationsvereinbarung mit dem Verein nötig. Der Verein ist dann für Anmeldung der Veranstaltung, Bestellung der Urkunden und Übersenden der Prüfungslisten zuständig. Tritt ein Judoka, der außerhalb des Vereins den 8. Kyu erworben hat, später in einen Verein ein, kann der 8. Kyu wie oben beschrieben einfach in den zu bestellenden Judopass eingetragen werden.


 

Änderung der Bestimmungen für Kyu-Gürtelprüfungen an Schulen

(gemäß Beschluss auf der GV-Sitzung vom 06.07.08, betrifft Punkt 2.3. der Grundsatzordnung für Prüfungen)

Schüler/innen an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Teilnehmer/innen an Arbeitsgemeinschaften in denselben, Angehörige von Bundeswehr, Polizei, BGS und ähnlichen öffentlichen Institutionen sowie Studenten an Hochschulen benötigen keinen DJB-Mitgliedsausweis. Sie können bis zum 1. Kyu Prüfungen ablegen und diese auf Urkunden bestätigen lassen. Dazu benötigen sie die Kyu-Prüfungsmarke. Diese werden auf der Urkunde (bzw. die Prüfungsmarke bei Nichtbestehen auf der Prüfungsliste) entwertet. Das gilt nicht für Volkshochschulen oder Arbeitsgemeinschaften an denselben. Hier muss zur Prüfung generell die DJB-Sonderprüfungsmarke genutzt werden.


 

Prüfungsordnung für Judoka mit Behinderung

Seit dem 1.1.2006 gilt sie für Bayern als Empfehlung für Trainer und Prüfer, die behinderte Judoka in ihren Reihen haben. Behinderte Judoka können seit Januar nach dieser PO geprüft werden. Der DJB plant eine bundesweite Einführung zum 1.1.2007. Bei Fragen steht Alwin Brenner, Beauftragter für den Behindertensport im BJV gerne zur Verfügung. 

Die Prüfungsordnung ist unterteilt in einen Teil für stehfähige Judoka und einen für nicht-stehfähige Judoka.

 

 

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Dieses Projekt wird gefördert durch:

     


Durch Projektmittelanträge konnte der Bayerische Judo-Verband e.V. im Jahr 2016 herausragende Wege beschreiten und eine eigene e-Learning-Plattform in Betrieb nehmen. Wirtschaftlich sehr kostengünstig und mit individuell auf die Bedürfnisse des Verbandes zugeschnittenen Angeboten konnten Lehrreferent Florian Ellmann und Jens Keidel von der Sport- und Trainerschule Jens Keidel Teile der Trainerausbildungen ausgliedern. Bereits die erste Maßnahme war ein voller Erfolg und führte zur großen Zufriedenheit bei allen Beteiligten. Ob als Kommunikationsplattform, Evaluationsplattform oder eben als Angebot von e-Learning-Kursen konnte Bildung-im-Sport /// edu-me.de überzeugen. Die Projektkooperation läuft noch bis Dezember 2019. 

Hier geht's zur Plattform:

 

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Diese Liste umfaßt mehr als 650 Buchtitel in verschiedenen Sprachen mit Kurzbeschreibung und einer subjektiven Einschätzung des Verfassers. Sie soll den interessierten Judoka als Orientierungshilfe dienen, erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf absolute Zustimmung.

Verfasser: Sven Keidel

 

 

 

 

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»Kata« im wörtlichen Sinn bedeutet »Form« und meint nicht anderes als einen vorher festgelegten Bewegungsablauf. Über lange Zeit verfeinerte, fest vorgegebene und zum Teil über Generationen tradierte Formen existieren als grundlegende Trainingsform und Möglichkeit der exakten Techniküberlieferung in fast allen traditionellen Kampfkunstsystemen. Nach Kano heißt Kata, durch eine im Voraus festgelegte Art und Weise die Methoden des Kampfes zu studieren. Für ihn war Kata als »Grammatik« des Judos unverzichtbar und als Trainingsform in der Anfangszeit des Judo ebenso wichtig wie Randori, das freie Üben. Shiai als Wettkampf kam erst deutlich später dazu. Kata fordert von den Trainierenden ein hohes Maß an Selbstdisziplin und fördert dabei Geist, Körper und Technikverständnis. Die Rollen der Übenden sind festgelegt, ebenso der Ablauf. Der Fokus liegt darauf, den vollendeten Bewegungsablauf zu erreichen. Dabei studieren die Judoka die Prinzipien und Wirkungsweisen der durchgeführten Techniken. Die intensive Auseinandersetzung führt in der Regel zu einem besseren Technikverständnis. Die dazu notwendige Konzentration stärkt den Geist, die Durchführung der Techniken ist körperlich anstrengend. Einzelne Gruppen der Nage no Kata (Form des Werfens) werden bei den Kyu-Prüfungen und vollständige Katademonstrationen bei Danprüfungen gefordert. Dementsprechend üben viele Judoka Kata nur speziell für die Anlässe. Ein regelmäßiges Katastudium ermöglicht es jedoch, die Technikprinzipien besser zu verstehen, und sollte Teil des normalen Trainings sein. Kata ist heute neben einer Trainingsform auch eine Wettkampfform. Die Präsentationen der Kata-Athleten werden dabei hinsichtlich der Qualität der Ausführung und des Ausdrucks bewertet. Je präziser die Technikausführung und je ausdrucksvoller die Darstellung sind, desto mehr Punkte können erreicht werden. Wettbewerbe dazu finden ab Landesebene statt, hinauf geht es bis zu Weltmeisterschaften.

Neben dem Katabeauftragten und den Mitgliedern des Danprüferteams haben sich folgende Judoka als kompetente Ansprechpartner für die jeweilige Kata zur Verfügung gestellt. Diese sind auch berechtigt, die Unterschrift auf dem Meldeblatt zur Danprüfung für das Danprüferteam bei einer Anmeldung zum Teilfach Kata zu leisten.

BILLMEIR 
Jürgen

08821-945514

TV Garmisch
(Oberbayern)

Nage
Goshin
Katame

HARTMANN 
Heribert

08374-8275

TSV Altusried
(Schwaben)

Goshin

KRÖH 
Christine

08856-603926

TSV Benediktbeuern
(Oberbayern)

Ju

 

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Die Prüfer bei den Danprüfungen werden grundsätzlich nur aus dem Danprüferteam berufen. Wer Interesse hat hier mitzuarbeiten, kann sich mit seinem Bezirksprüfungsbeauftragten oder dem Prüfungsreferenten in Verbindung setzen. Mindestvoraussetzung ist der 3. Dan und eine gültige Kyuprüfungslizenz sowie mind. Trainer B Lizenz.

Das Team wird mehrmals jährlich geschult, um eine einheitliche Bewertung und aktuellen Wissenstand sicherzustellen. Darüberhinaus wird von dem Mitgliedern erwartet, daß sie sich selbst auf Lehrgängen fortbilden und diese besuchen.

Außerdem sollen die Mitglieder des Teams als Ansprechpartner für alle Dan-Anwärter zur Verfügung stehen. Hierzu kann sich jeder Judoka mit den Teammitgliedern in Verbindung setzen.

Im Moment sind folgende Judoka Mitglied im Team:

 

BERNREUTHER
Stefan
6. Dan

Seukendorf
0171-6773640
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TSV Wachendorf
(Mittelfranken)

BOLLEININGER
Stefan
4. Dan

Falkenberg
0151-20268929
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TB Weiden
(Oberpfalz)

BURG
Hamid
5. Dan

Eching
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TSV Großhadern (München)

DIETRICH
Melanie
4. Dan

München
089-74373607
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MTV München
(München)

ECKSTEIN
Steffen
5. Dan

Erlangen
09131-304063
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TV Erlangen
(Mittelfranken)

FANDERL
Wolfgang
6. Dan

0175-1406487
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TuS Traunreut
(Oberbayern)

GOLDAMMER
Stephan
5. Dan

Großkarolinenfeld
08031-9008740
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TuS Großkarolinenfeld (Oberbayern)

GREINER
Jürgen
6. Dan

Litzendorf
09505-7564
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Post SV Bamberg
(Oberfranken)

GREINER
Herbert
6. Dan

Stegaurach
0951-9163092
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Post SV Bamberg
(Oberfranken)

HAUCKE
Jochen
5. Dan

München
089-65102012
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MTV München
(München)

HERUTH
Jochen
5. Dan

Schwabach
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TV Schwabach
(Mittelfranken)

 

HÖPFL
Michael
4. Dan

Loitzendorf
09963-2023
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TSV Mitterfels
(Niederbayern)

JEZUSSEK
Magnus
6. Dan

Erlangen
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TV Erlangen
(Mittelfranken)
     

KEIDEL
Jens
6. Dan

Ingolstadt
0841-1596377
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DJK Ingolstadt
(Oberbayern)

KEIDEL
Sven
6. Dan

Ingolstadt
0841-910913
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DJK Ingolstadt
(Oberbayern)

MAIER
Stefan
5. Dan

Fridolfing
08684-969259
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TuS Traunreut
(Oberbayern)

MEKNATGOO
Hossein
6. Dan

Passau
0851-30366
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Nippon Passau
(Niederbayern)

NEUGEBAUER
Helmut
4. Dan

Marktredwitz
09231-62274
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JC Marktredwitz
(Oberfranken)

OBST
Mario
3. Dan

Epfach
0176-60317044
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VfL Kaufering
(Schwaben)

 

OKROY
Alexandra
4. Dan

München
089-45217288
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MTV München
(München)

RICHTER
Klaus
6. Dan

Leidersbach
06028-997420
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DJK Aschaffenburg
(Unterfranken)

RIEDL
Edgar
5. Dan

Donnersdorf
09528-263
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SG Eltmann
(Unterfranken)

RÖCK
Norbert
6. Dan

Cadolzburg
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TSV Wachendorf
(Mittelfranken)

SCHOTT
Hennry
5. Dan

Erlangen
0176-53268187
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TV Erlangen
(Mittelfranken)

WEBERPALS
Volker
4. Dan

Tengling
08687-232
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TuS Traunreut
(Oberbayern)

ZAHNEISEN
Ralph
4. Dan             

Nürnberg
0911-9898906
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TSV Altenfurt (Mittelfranken)

 

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Die Anmeldung zur Danprüfung erfolgt ab sofort vollständig elektronisch incl. der Bezahlung. Das bietet für Prüflinge und den Verband nur Vorteile:

  • Prüflinge sehen sofort, ob noch Plätze am gewünschten Prüfungstermin frei sind; die Buchung garantiert die Teilnahme
  • Der fehlerträchtige manuelle Übertrag der Daten entfällt
  • Die Vorbereitung der Prüfung, z.B. Erstellung der Prüfungslisten wird erleichtert

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