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Schulsport Sport nach 1

Das Bayerische Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband haben 1991 das Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein gegründet. Sport-nach-1 ist ein Bindeglied zwischen dem schulischen Sportunterricht und dem Breiten- und Leistungssport im Verein.

Sport-nach-1 hat eine eigene Homepage, über die die Einrichtung und Verwaltung der SAG-Verträge erfolgt: www.sportnach1.de 

Sport-nach-1 eröffnet den Kooperationspartnern die Möglichkeit eines qualifizierten, den Sportunterricht ergänzenden, freiwilligen Nachmittagsangebotes in über 70 Sportarten. Den jeweiligen Partnern, Schule und Sportverein, bleibt es dabei überlassen, ob eine Kooperation in Form breitensportlich ausgerichteter Sportarbeitsgemeinschaften oder leistungssportlich orientierter Stützpunkte angestrebt wird.

Sport-nach-1 besteht im Wesentlichen aus zwei Säulen: Sportarbeitsgemeinschaften und Stützpunkten. Beide Kooperationsformen werden vom Staatsministerium nach unterschiedlichen Modellen gefördert.

 

Kurzinfo für Vereine

Vereine und Schulen haben inzwischen die Möglichkeit, in über 70 Sportarten eine Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) einzurichten. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Übungsleiter mit der Qualifikation für die entsprechende Sportart (zur Übersicht)
  • Mindestschülerzahl: 10
  • Mindestumfang: 1 Wochenstunde (in der Regel werden 2 Schulstunden pro Woche angeboten)

Sportarbeitsgemeinschaften können während des ganzen Schuljahres eingerichtet werden, die Bezuschussung ist an den Stichtag 15. Oktober gebunden. Die Antragstellung erfolgt online.
SAG-Verträge enden immer am Schuljahresende und müssen bei Fortsetzung zu Beginn des neuen Schuljahres als „Folgevertrag“ eingegeben werden.

Vorteile für die Vereine: 

  • Mitgliedergewinnung
  • Kooperationsmöglichkeit mit Schulen
  • Schüler können über das "Schnupperangebot" neue / andere Sportarten kennenlernen
  • Die Schüler sind schülerunfallversichert; eine Mitgliedschaft im Verein ist daher zunächst nicht zwingend, sollte allerdings langfristig angestrebt werden.

In der "Kurzinformation für Vereine" sind alle wesentlichen Punkte zusammengefasst.

 

SAG - Verträge neu beantragen oder verlängern

Die Seite Sport-nach-1 ermöglicht unkompliziert und übersichtlich die Neubeantragung und Verlängerung eines SAG-Vertrages sowie die Beantragung der SAG-Pauschale für den Verein. Bitte tretet vorab mit den Schulleitungen in Kontakt, denn sie müssen den SAG-Vertrag schließlich gegenzeichnen. Durch ein persönliches Gespräch lassen sich Fragen direkt klären und das Genehmigungsverfahren per e-mail funktioniert im Anschluss an ein Gespräch sicherlich problemlos!

Hier geht's zu den SAG-Verträgen

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