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Vereine während der Coronakrise

Wir haben sieben Vereine aus ganz Bayern interviewt und ich Ihre Antworten zusammengefasst. Ihre besten Ideen für Training und Vereinsarbeit haben wir Euch vorweg zusammengefasst.

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kostenlose Flyer für den Wiedereinstieg

Der BJV übernimmt Druck- und Versandkosten für individualsierbare Flyer zum Wiedereinstieg und der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs oder zur Bewerbung von neuen Anfängertrainings. Die gedruckten Flyer verfügen über spezielle Leerfelder, die ihr am heimischen Drucker dann individuell bedrucken könnt. Eine Vorlage für ein Textverarbeitungsprogramm mit der richtigen Platzierung erhalten die bestellenden Vereine dann mit dem Versand. 

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Lehrwesen: Wie du deine Lizenz verlängerst!

Leider mussten alle Fortbildungen im ersten Halbjahr abgesagt werden. Die Kostenrückerstattung bzw. Gutschriften sind organisiert und auch zum weiteren Verlauf kann der BJV nun für Klarheit sorgen. Wir werden ab Oktober eine Onlinefortbildung im Umfang von acht Lerneinheiten anbieten, die in eigenständiger Zeiteinteilung absolviert werden kann. Somit ist für jeden Judoka die Möglichkeit der ordentlichen Lizenzverlängerung gegeben. Eine Anmeldung ist ab Mitte September möglich. 

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Webinar: Social Media am 10.07.2020

Der Bayerische Judo-Verband e.V. bietet für alle Interessierten ein Webinar zum Thema "Social Media" an. Inhaltlich werden die Bedeutung eines Corporate Designs vorgestellt und Möglichkeiten für die einfache und zeitsparende Umsetzung vorgestellt. Dabei werden nicht nur Tools und Kniffe thematisiert, sondern auch auf Themen wie Urheberrecht und Bildbearbeitung eingegangen. Abgerundet werden soll das Webinar durch einen Question & Answer teil. Das Webinar findet am 10.07.2020 von 17:30 bis 19:00 Uhr statt und ist kostenlos! 

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Wie geht es ab 8. Juni weiter?

Folgende Lockerungen sind im Sportbetrieb ab dem 8. Juni vorgesehen. Der Bayerische Judo-Verband wird auf seinen Internetseiten stets über aktuelle Entwicklungen informieren und auch unterschiedliche Trainingsangebote und Möglichkeiten vorstellen. Ein Abgleich dieser Angebote mit den stets gültigen Bestimmungen bzw. Verfügungen der Staatsregierung ist jedoch unabdingbar. 

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