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Kampfsportregelungen ab 1.August

Seit dem 1. August 2020 gelten neue Regelungen für den Kampfsport in Bayern. Mit einer Pressekonferenz vergangene Woche wurde folgende Mitteilung veröffentlicht:  "Ab dem 1. August 2020 wird die derzeit geltende Begrenzung der Trainingsgruppen in Kampfsportarten auf höchstens fünf Personen auf diejenigen Kampfsportarten beschränkt, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist." 

Seit Beginn der Pandemie wurde seitens des Ministeriums zum ersten Mal aktiv eine Rückmeldung durch die Sportfachverbände eingeholt. Das Präsidium wurde aufgefordert einen Trainingsbetrieb und Trainingselemente möglichst detailgetrau zu schildern. Dies ist in großer Verantwortung geschehen, indem Randorizeiten, Formen, Partnerwechsel und Situationen sehr aussagekräftig und real geschildert wurden. 

Es folgte die MItteilung durch das StmI, dass auch die Sportart Judo ab 1.August ohne die 5er - Regelung trainiert werden darf. Der BJV hat daraufhin sein Hygienekonzept für Vereine angepasst. Diese Serviceleistung beinhaltet, dass nicht jeder Verein ein eigenes Konzept von Grund auf Neu erstellen muss, sondern sich an dieser Vorlage, die sich an den rechtlichen Vorgaben der Bundeslandes hält, bereits beinhaltet. 

Der BJV gibt für Trainingsmaßnahmen für Vereine keine Vorgaben, das ist nicht der Kompetenzvereich des Sportfachverbandes. Die Regelungen und Vorgaben kommen von der Staatsregierung, der Sportfachverband informiert über diese Regelungen und stellt als Service für die Vereine eine Konzeptvorlage zur Verfügung, deren Anpassung, Einschätzung und Umsetzung durch die Vereinsvorstände verantwotet wird, in Betrachtung regionaler und lokaler Sonderbestimmungen sowie Einschätzungen. Diese Anpassung obliegt den Vereinen und deren Vertretern. 

Die meisten Vereine verfügen in den Sommerferien über keine Hallenkapazitäten, sodass sicherlich eine Neubewertung der Vorgaben und des Infektionsgeschehens zum Schulstart durch das StmI vorgenommen wird und der BJV entsprechend zeitnah mit einer Veröffentlichung reagieren wird.