Folgende Lockerungen sind im Sportbetrieb ab dem 8. Juni vorgesehen. Der Bayerische Judo-Verband wird auf seinen Internetseiten stets über aktuelle Entwicklungen informieren und auch unterschiedliche Trainingsangebote und Möglichkeiten vorstellen. Ein Abgleich dieser Angebote mit den stets gültigen Bestimmungen bzw. Verfügungen der Staatsregierung ist jedoch unabdingbar.
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